Klage der BI Nohfelden gegen Betrieb der Deponie Waldbach abgewiesen

Sötern · Ein sofortiger Annahmestopp für gefährliche Stoffe in der Deponie Waldbach, die Untersagung des Betriebs und der Widerruf der Genehmigung: Mit diesen Forderungen wendete sich die „Bürgerinitiative Nohfelden“ ans Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und reichte Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes ein. Jetzt war die Verhandlung.

Ungefähr drei Jahre ist es her, dass sich die "Bürgerinitiative für eine lebenswerte Gemeinde Nohfelden" gegründet hat. Auslöser war damals die Sorge, dass in der Deponie Waldbach in Sötern künftig mehr Abfallarten gelagert werden dürften als bisher. Auch gefährliche Stoffe. Das Engagement der Mitglieder und deren akribische Recherchen gipfelten in der Behauptung: Der Betrieb der Deponie sei nicht rechtens. Sie glaubten, einen Verfahrensfehler entdeckt zu haben. Da die Deponie auch gefährliche Abfälle lagere, hätte sie durch ein Planfeststellungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt werden müssen. Genehmigt wurde sie aber mit einfachem Plangenehmigungsverfahren.

Bis vor das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat es die BI Nohfelden mit ihrer Klage gebracht. Am Mittwoch war die Verhandlung. Das Ergebnis eindeutig, allerdings noch nicht rechtskräftig. "Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat die Klage der Bürgerinitiative gegen den Betrieb einer Bauschuttdeponie in Sötern-Waldbach abgewiesen", teilt der zuständige Pressesprecher Christoph Schmit mit. Die Begründung des Gerichts: Der Bürgerinitiative fehle die Klagebefugnis, denn sie könne nicht geltend machen, in eigenen Rechten verletzt worden zu sein.

Für Josef Schumacher, Vorsitzender der BI Nohfelden, ist das Ergebnis nicht überraschend. Bereits im Vorfeld hätten viele diesen Ausgang vermutet. "Es hätte ein Verband oder ein einzelner Bürger sein müssen, der klagt", erklärt Schumacher. Die BI Nohfelden aber ist ein eingetragener Verein.

"Das Gericht hat sich inhaltlich nicht mit unserer Klage beschäftigt", sagt Schumacher. Doch das ändere nichts an der Behauptung der BI, die sich auf Gutachten stütze. Nach einer ersten kurzen Besprechung des BI-Vorstandes nach der Verhandlung habe man sich darauf verständigt, zunächst die schriftliche Begründung abzuwarten. Erst dann wollen die Mitglieder entscheiden, wie es weitergeht.

Aber eines steht für Schumacher schon jetzt fest: "Wir sind gut aufgestellt und werden uns nicht kampflos ergeben."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort