"Ich fürchte um den Fortbestand der Jagdkultur"

Dieser Winter hat früh eingesetzt und droht lange anzuhalten. Da fragt sich der Natur- und Tierfreund, müssen die Waldtiere gefüttert werden? Kuhn: Nein. Fütterung des Wildes ist nicht notwendig, es sei denn, wir bekämen eine Notzeit, einen extremen Winter. In Notzeiten dürften die Jäger nach dem derzeit bestehenden Jagdgesetz füttern

 Rothirsche beim Heufressen an einer Futterstelle in einem tief verschneiten Wald. Foto: dpa

Rothirsche beim Heufressen an einer Futterstelle in einem tief verschneiten Wald. Foto: dpa

Dieser Winter hat früh eingesetzt und droht lange anzuhalten. Da fragt sich der Natur- und Tierfreund, müssen die Waldtiere gefüttert werden?Kuhn: Nein. Fütterung des Wildes ist nicht notwendig, es sei denn, wir bekämen eine Notzeit, einen extremen Winter. In Notzeiten dürften die Jäger nach dem derzeit bestehenden Jagdgesetz füttern. Wann aber Notzeit ist, bestimmt die Oberste Jagdbehörde.

Die Jamaikakoalition will das saarländische Jagdgesetz novellieren. Im Vorfeld wird heftig unter anderem um Abschusspläne für Rehwild diskutiert. Es fällt der Begriff von Verbiss. Haben wir im Landkreis sehr viel Verbiss von Eichen und Buchen?

Kuhn: Natürlich haben wir Verbiss. Ein Reh im Revier will alle zwei Stunden etwas zu fressen haben, um zu leben. Es will äsen, sagt der Jäger. Dabei kann es vorkommen, dass es im Wald auch an junge Eichen oder Buchen geht. Bei uns halten sich die Verbissschäden nach meiner Ansicht in Grenzen. Rehe äsen ja auch in der Feldflur. Ich habe grundsätzlich nichts gegen die Abschaffung eines Abschussplanes für Rehwild. Sollte jedoch ein vorgegebener Mindestabschuss festgelegt werden, so kann er nur im Einklang mit Land- und Forstwirtschaft und den Jagdpächtern erfolgen. Übrigens, das Wild gehört zum Wald wie die Bäume.

Nun aber ist beispielsweise Rehwild nicht nur in Waldrevieren zu finden . . .

Kuhn: . . . stimmt. Für reine Waldreviere mag daher das zugrunde gelegte forstwirtschaftliche Gutachten über die Vegetation sinnvoll sein, nicht jedoch für Reviere, die nur einen geringen Anteil an Waldfläche haben. Und das ist bei uns die Mehrzahl.

Thema Schwarzwild. In der Novellierung soll das Anfüttern von Wildschweinen nicht erlaubt sein.

Kuhn: Schwarzwild muss intensiv bejagt werden. Das geht nicht allein über größere Bewegungsjagden oder per Zufall bei Einzeljagden. Die Jagd kann nur erfolgreich sein, wenn die im derzeitigen Jagdgesetz vorgegebenen Kirrungsmöglichkeiten gesetzlich erlaubt bleiben. Das schlaue Wildschwein lässt sich allein mit Treib- oder Drückjagden nicht kurz halten.

Es herrscht demnach viel Gesprächsbedarf zwischen dem Umweltministerium der Jamaika-Koalition und den saarländischen Jägern?

Kuhn: Das stimmt. Um alle durch die neue Koalition aufgeworfenen Probleme zu erläutern, bedarf es vieler Zeitungsseiten. Wir müssen miteinander reden und zwar die Jagdbehörde, die Jäger und die Grundstückseigentümer. Nicht ins Gespräch einbeziehen muss man die Jagdgegner, weil sie nicht diskussionsbereit sind. Grundsätzlich darf ich feststellen, dass sich die Jäger im Landkreis Neunkirchen stets an die Vorgaben des Jagdgesetzes halten, die Abschusspläne erfüllen und entsprechend ihrer Ethik das Wild hegen und pflegen und weidgerecht erlegen. Das macht die dörfliche Jagd aus. Insgesamt fürchte ich um den Fortbestand der dörflichen Jagdkultur, wenn die Novellierung des Jagdgesetzes durchgeht. Denn sie ginge mit dem neuen Jagdgesetz kaputt.

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