Hier reicht schon der bloße Verdacht

Wanderweg Umweltschonend? Widerspruch! Zum Artikel „Ende April soll Wanderweg in Freisen fertig sein“ (Ausgabe vom 20. März) In den Wintermonaten wurden am Fritz-Wunderlich-Weg in Freisen umfangreiche Rodungsarbeiten durchgeführt.

Wenn Bürgermeister Karl-Josef Scheer (SPD) als Auftraggeber nun mit den Arbeiten zufrieden ist und feststellt, "das war professionelle Arbeit, keine Flickschusterei", muss dem entschieden widersprochen werden. Denn hier erfolgte ein Kahlschlag in der Natur, der weder notwendig noch erforderlich war. Die ehemalige Bahntrasse wurde vor gut 30 Jahren als Wanderweg freigegeben. Im Vorfeld gab es harte Auseinandersetzungen mit der Naturschutzbehörde, die keinen Wanderweg und die zugewachsene Trasse unverändert belassen wollte. Es kam zu einer Einigung zwischen Naturschutzbehörde und der Gemeinde, und man schaffte umweltschonend den Fritz-Wunderlich-Weg.

Der Bewuchs am Weg vorbei hat dafür gesorgt, dass ein schöner und beliebter Waldwanderweg in all den Jahren vorhanden war. Gerade in den Sommermonaten wurde dieser Weg von Bürgern jeder Altersgruppe intensiv zum Wandern, Joggen und Radfahren genutzt, da man den Schatten der Bäume insbesondere im Hochsommer suchte.

Dass aus Verkehrssicherheitsgründen eine laufende Pflege notwendig ist, ist nachvollziehbar. Mit den jetzigen Arbeiten ist man unsensibel und unprofessionell vorgegangen. Man hat die Vorzüge des bisherigen Weges grundlos vernichtet. Bei den Arbeiten kamen schwere Fahrzeuge zum Einsatz, die den Wanderweg weitestgehend unbenutzbar machten. Nun muss mit erheblichem finanziellen Aufwand der Weg wieder hergestellt werden.

Wer kommt für die Finanzierung auf? Wenn öffentliche Gelder zum Einsatz kommen, werden Steuergelder verschleudert, was bei einer sachgerechter Arbeit nicht notwendig gewesen wäre.

Wenn Bürgermeister Karl-Josef Scheer (SPD) in dem SZ-Artikel vor einigen Wochen ausführte, "dass er nichts von halben Sachen hält", so muss festgestellt werden, dass es besser ist, eine Angelegenheit halbrichtig zu machen als total falsch.

Tierschutz

Hier reicht schon der bloße Verdacht



Zum Artikel "Reh Bettina wird Thema im Gerichtssaal" (Ausgabe vom 11. März)

Ich bin erstaunt darüber, was einem unbescholtenen Bürger seitens der Jägerschaft hier unterstellt wird. Ich kann beim besten Willen, auch bei dreimaligem Lesen Ihres Berichtes, hier keinen Vorsatz von Seiten der Asyl-Gewährer, und um solche handelt es sich hier, erkennen. Das Reh hat doch freiwillig sein Revier verlassen, aus welchen Gründen auch immer.

Vielleicht hatte es ja einfach Angst vor solchen schießwütigen Jägern, die sogar vor dem Gebrauch ihrer Schusswaffe in einem Wohngebiet nicht Halt machen. Und wie kann ein Strafbefehl erlassen werden, wenn niemand weiß, wo das Reh abgeblieben ist? Reicht jetzt schon die bloße Vermutung einer Straftat aus, um diese zu ahnden? Für mich stellt sich das alles sehr merkwürdig dar.

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