Gerichtsurteil: Paintball-Vereine sind nicht gemeinnützig
Neustadt/Weinstraße · Paintball-Vereine können einem Urteil zufolge nicht darauf hoffen, als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit zu werden. Das Spiel sei „mit der Werteordnung unserer Gesellschaft nicht ansatzweise in Einklang zu bringen“, weil dabei auf Menschen geschossen werde, teilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gestern mit.
Es wies damit die Klage eines für Paintball-Turniere gegründeten Vereins ab, der sich beim Finanzamt vergeblich um den Status der Gemeinnützigkeit und die Steuerbefreiung bemüht hatte. Bei dem Spiel schießen gegnerische Teams mit farbigen Gelatine-Kugeln aufeinander. Ziel des Spiels sei es nach wie vor, Menschen mit waffenähnlichen Spielgeräten zu "markieren" und zu "eliminieren", teilte das Gericht mit. Dabei werde der Bewegungs- und Wettbewerbsaspekt "in gemeinnützigkeitsschädlicher Weise von dem Aspekt der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen" überlagert. In Schützenvereinen gebe es solche Übungen nicht.