Gericht entscheidet: NPD-Plakate dürfen hängen bleiben

Saarlouis/Weiskirchen · . Das saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis hat entschieden, dass die rassistischen NPD-Wahlkampfplakate mit der Parole „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ hängen bleiben dürfen.

Der Weiskircher Bürger Gilbert Kallenborn scheiterte vor dem OVG mit seinem Versuch, per einstweiliger Anordnung den Weiskircher Bürgermeister Werner Hero (CDU) zu verpflichten, die Plakate der rechtsextremen NPD abzuhängen. Kallenborn kündigte an, er werde nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.

Der erste OVG-Senat unter Vorsitz des Gerichtsvizepräsidenten Joachim John argumentierte, dass Kallenborn nicht aufgezeigt habe und auch sonst nicht ersichtlich sei, dass er durch das NPD-Plakat in seinen Rechten verletzt sein könnte (Aktenzeichen: 1 D 272/14). Zwar sei "menschlich ohne Weiteres nachvollziehbar", dass sich Kallenborn gerade als Jude durch die Wahlplakate der NPD in seinen Gefühlen verletzt sehe, heißt es in dem OVG-Beschluss. Ein Bürger, der durch die NPD-Plakate nicht in seinen eigenen Rechten verletzt werde, könne ein Einschreiten allerdings nicht gerichtlich erzwingen.

Kallenborn verwies auf eine Stellungnahme der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, die darin wegen der internationalen vertraglichen Verpflichtungen der Bundesrepublik ein Abhängen der rassistischen NPD-Plakate fordere.

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