Gemeinderat Nohfelden Windel-Bonus bleibt, Bürokratie geht

Walhausen · Gemeinderat Nohfelden beschließt neue Richtlinien. Es wird einfacher für die Bürger.

 Wer Babys hat, der hat oft auch mehr Müll. Schuld sind die Windeln. Gleiches gilt für Haushalte mit inkontinenten Personen. Beide Gruppen werden auch weiterhin bei der Müllentsorgung in der Gemeinde Nohfelden unterstützt.

Wer Babys hat, der hat oft auch mehr Müll. Schuld sind die Windeln. Gleiches gilt für Haushalte mit inkontinenten Personen. Beide Gruppen werden auch weiterhin bei der Müllentsorgung in der Gemeinde Nohfelden unterstützt.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Der Windel-Bonus bleibt. Das hat der Nohfeldener Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend in der Köhlerhalle Walhausen einstimmig beschlossen. Allerdings nimmt die Verwaltung Mehrkosten in Kauf, um so Bürokratie abzubauen.

Vor knapp zehn Jahren, im Januar 2011, hatte der Gemeinderat beschlossen, diesen Bonus einzuführen. Damit reagierte er auf die Umstellung des Müllsystems. Bis dahin war es so gewesen, dass die Mülltonne zu jeder Leerung vor die Tür gestellt wurde. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) hatte allerdings entschieden, dass es den Bürgern selbst überlassen bleibt, wann sie ihre Tonne leeren lassen wollen – und je nach Anzahl der Leerung wurde abgerechnet. Es sollte also mehr auf Müll geachtet und sorgfältiger getrennt werden. Nach Angaben von Bürgermeister Andreas Veit (CDU) traf es die Personen besonders hart, die den Müll nicht so einfach vermeiden konnten: Eltern von kleinen Kindern oder Personen, die an Inkontinenz leiden. Also sollte der Windel-Bonus diese Härte mildern.

Pro Kind gab es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25 Euro im Jahr, pro Erwachsenen, der betroffen ist, 50 Euro. Allerdings nur, wenn der gezahlte Betrag nach neuem System auch tatsächlich höher war als der vorher. Dafür mussten die Bürger am Ende des Jahres die entsprechenden Gebührenbescheide bei der Verwaltung vorlegen. Diese wurden verglichen. Den Differenzbetrag erhielten sie zurückerstattet – bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen.

Mit der Zeit und der Erfahrung stellten sich aber einige Probleme ein. Was passierte mit jungen Leuten, die gerade eine erste eigene Wohnung bezogen haben? Oder mit denen, die aus anderen Gemeinden zugezogen sind? Für sie gab es keine Vergleichs-Rechnungen. Oft genug musste die Verwaltung eine Musterrechnung annehmen. Das bedeutete einen hohen Verwaltungsaufwand. Dieser soll nun eingespart werden. Denn das Vorlegen der Gebührenbescheide entfällt ab Januar. Jeder, der ein Kind im Alter von bis zu drei Jahren hat, oder Personen, die inkontinent sind, erhalten die 25 beziehungsweise 50 Euro pro Jahr.

Die Verwaltung geht davon aus, dass dadurch Mehrkosten in Höhe von 800 Euro im Jahr entstehen. Noch nicht eingerechnet sind die Bürger, die bisher noch gar keinen Antrag gestellt haben, weil ihnen der Aufwand zu groß war.  2017 nutzten 63 Kinder und 38 Erwachsene den Zuschuss, das ergab Gesamtkosten in Höhe von rund 2900 Euro. 70 Kinder und 45 Erwachsene waren es 2018 (3280 Euro), 2019 70 und 38 (2900 Euro). Für das Jahr 2020 geht die Verwaltung von 68 Kindern, 40 Erwachsenen und Gesamtkosten in Höhe von 3700 Euro aus. Dazu Veit: „Das sind überschaubare Beträge“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort