Fraktionen wollen Rücklagen deckeln

Saarbrücken · Die Kritik des Landesrechnungshofes an den Fraktionsfinanzen im Februar 2013 war heftig. Nun wollen die Landtagsfraktionen die Höhe ihrer Rück- und Posten-Zulagen begrenzen. An den Fraktionszuschüssen soll sich aber nichts ändern.

Bei der Finanzordnung der Fraktionen des Saarländischen Landtages zeichnet sich eine Neuregelung ab. Nach übereinstimmenden Angaben von Vertretern der Landtagsparteien soll die Höhe der Fraktionsrücklagen und der so genannten Funktionszulagen begrenzt werden. Dazu muss das Fraktionsrechtsstellungsgesetz geändert werden. Wann, ist noch unklar. Der Landesrechnungshof hatte vor rund einem Jahr die bisherige, grenzenlose Praxis gerügt.

Nach Angaben des CDU-Landtagsabgeordneten Tobias Hans sollen die Fraktionen künftig nur noch maximal 40 Prozent ihres Jahresetats für Rücklagen nutzen können. Die Ansparungen seien notwendig, um größere Anschaffungen stemmen und Fraktionsmitarbeiter über den Wahltermin hinaus eine Zeit lang weiter beschäftigen zu können, so Hans.

Geplant ist ferner, dass sich die stellvertretenden Vorsitzenden einer Fraktion künftig eine Zulage von maximal einer Grunddiät (Abgeordnetengehalt) teilen müssen. Hat die Fraktion nur einen Stellvertreter, so darf die Höhe seiner Zulage eine halbe Grunddiät nicht übersteigen. Entsprechend soll ein parlamentarischer Geschäftsführer auch nur jeweils maximal eine halbe Grunddiät als Zulage erhalten. Eine Grunddiät beträgt derzeit 5213 Euro. Weitere Funktionszulagen sind nicht vorgesehen. Die Gehälter von Fraktionsvorsitzenden, dem Landtagspräsidenten und seinen Stellvertretern sind im Landtagsgesetz gesondert geregelt.

Der Rechnungshof hatte die bisherige Praxis bei den Funktionszulagen als verfassungswidrig bezeichnet. Demnach erhielten mehr als 70 Prozent der Abgeordneten solche Zulagen, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gebe. Angeprangert hatten die Kontrolleure auch die Rücklagen der Fraktionen von insgesamt mehr als einer Million Euro. Dies sei nicht nachvollziehbar, da die Rücklagen durch Kreditaufnahmen des Landes finanziert werden müssten. An den Fraktionszuschüssen von fast 3,8 Millionen Euro pro Jahr, die die Prüfer als "weder notwendig noch angemessen" bezeichnet hatten, soll sich aber nichts ändern.

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