Finanzamt erkennt Gemeinnützigkeit ab

Saarlouis · Dem Verein „Witas – Wildtier & Artenschutz Saar“ hat das Finanzamt Saarlouis vorübergehend die Gemeinnützigkeit aberkannt. Hintergrund ist ein Fehler in der Vereinssatzung.

Diese sah nach einer Änderung im August 2012 vor, "bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke" das Vereinsvermögen der saarländischen Initiative Pro Fuchs zukommen zu lassen. In den genannten Fällen darf das Vereinsvermögen jedoch nur einem ebenfalls gemeinnützigen Tierschutzverein und nicht einer Initiative überantwortet werden. Nachdem Witas hier nun - nach einer erneuten Satzungsänderung - "eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Tierschutzaufgaben" in der Satzung angegeben hat, ist der Vereinigung seit Jahresbeginn die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt worden.

Der Vorgang hat laut der Finanzverwaltung in Saarbrücken keine Auswirkungen auf die steuerliche Begünstigung von Spenden für Witas in dem betroffenen Zeitraum. Der Verein hat nach eigenen Angaben derzeit 50 Mitglieder und unterstützt Tierschutzmaßnahmen und -einrichtungen.

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