Fellenbergstift kann Wohnanlage werden

Merzig · Der geplante Umbau des historischen Fellenbergstiftes in eine Wohnanlage verstößt nicht gegen stiftungsrechtliche Bestimmungen. Zu diesem Fazit kommt ein Rechtsgutachten, das der Landkreis Merzig-Wadern bei dem St. Ingberter Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in Auftrag gegeben hatte (wir berichteten).

 Das Fellenbergstift prägt das Merziger Stadtbild. Nach den neuen Umbauplänen soll immerhin die Fassade erhalten bleiben. Foto: Rolf Ruppenthal

Das Fellenbergstift prägt das Merziger Stadtbild. Nach den neuen Umbauplänen soll immerhin die Fassade erhalten bleiben. Foto: Rolf Ruppenthal

Foto: Rolf Ruppenthal

Am Montag war seine Expertise von Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich und im Beisein des Merziger Bürgermeisters Marcus Hoffeld vorgestellt worden (die SZ berichtete). Die Landrätin erklärte: "Wir haben dieses Gutachten in Auftrag gegeben, weil wir vor der SHG Eigentümer der Immobilien und des Geländes waren und weil wir ein Interesse daran haben, dass der schwelende Streit beigelegt wird." Zudem ist die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis die Genehmigungsbehörde für den Bauantrag, den der jetzige Eigentümer, die Areal Fellenberg GmbH des Merziger Steuerberaters Klaus Fabing, gestellt hatte.

Kritik von Bürgerinitiative

Seitens der Bürgerinitiative "Klosterkuppe/Schmittengewännchen" waren wiederholt Zweifel geäußert worden, ob der geplante Umbau in eine privatwirtschaftlich betriebene Wohnanlage mit dem Ansinnen der Familie Fellenberg vereinbar ist, die ihr Eigentum 1883 mit einer festen Zweckbindung an die Firma Villeroy & Boch übertragen hatte.

Ein Auftrag an den Gutachter lautete, welchen rechtlichen Charakter diese Stiftung der Witwe des Krankenhaus-Erbauers Wilhelm Tell von Fellenberg hatte. Nessler kommt nach Überprüfung der vorliegenden Dokumente zu dem Schluss: "Was 1883 niedergelegt wurde, war auf keinen Fall eine staatlich anerkannte, rechtlich selbstständige Stiftung." Dafür spreche unter anderem, dass in einem solchen Falle bei der späteren Übertragung des Krankenhaus-Gebäudes an den Landkreis im Jahr 1908 ein anderer notarieller Vertrag hätte formuliert werden müssen. Auch liegen laut Nessler keine Hinweise vor, dass es eine staatliche Genehmigung der von Fellenberg'schen Stiftung gibt.

Vielmehr habe Virginie von Fellenberg mit ihrem Übertragungsschreiben eine rechtlich unselbstständige Stiftung errichtet. Was dieser Unterschied bedeutet, wird im Gutachten so erläutert: "Die unselbstständige Stiftung hat mit der selbstständigen gemein, dass ein Stifter ein bestimmtes Vermögen zu einem von ihm vorgegebenen Zweck auf Dauer widmet. Sie unterscheidet sich dadurch von der selbstständigen, dass die unselbstständige Stiftung keine juristische Person ist und nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann." Dies bedeutet nach Auskunft des Gutachters auch: "Die Zweckbindung gilt bei einer rechtlich unselbstständigen Stiftung nur unmittelbar zwischen zwei Vertragspartnern." Demnach wäre der von Frau von Fellenberg geäußerte Wille bereits bei der Übertragung des Krankenhauses an den Kreis 1908 nicht mehr verbindlich gewesen.

Zweckbindung hatte Bestand

Gleichwohl wurde seinerzeit die Zweckbindung fortgeschrieben. Darum bestand ein zweiter Prüfungsauftrag an den Rechtsanwalt: Er sollte auch klären, ob der jetzt geplante Umbau des historischen Krankenhausgebäudes in eine Wohnanlage mit dem Willen der einstigen Stifter vereinbar ist. Nach Ansicht von Nessler ist dies der Fall: "Im Vordergrund der Stiftung von Frau von Fellenberg stand nicht, die Immobilie als solche zu erhalten. Sondern es ging ihr darum, dass es eine Krankenversorgung und eine Kinderbetreuung in Merzig gibt. Das war der Stifterwille." Und dieser Stifterwille sei bei allen bisherigen Veräußerungen des Fellenbergstiftes gewahrt gewesen. Bei der Übereignung des Krankenhauses an den Landkreis im Jahr 1908 wurde in der notariellen Urkunde ausdrücklich festgehalten, dass einzelne Grundstücksteile veräußert werden können, wenn der Erlös aus der Veräußerung den Zwecken der "Wohltätigkeitsanstalt" zukommt. Nach Auffassung von Nessler lässt dieser Passus deutlich erkennen, "dass der Erhalt der Immobilien als solches nicht im Vordergrund des Stifterwillens stand".

Stifterwille nicht mehr bindend

Kurz nach der Übernahme der Betreibergesellschaft Kreiskrankenhaus Merzig gGmbh durch den Krankenhausträger SHG im Jahr 1993 wurde der Gesellschaftervertrag der Betreibergesellschaft, die sich später in Klinikum Merzig gGmbh umbenannte, geändert. Dort ist als Gesellschaftszweck auch der Betrieb des "Von-Fellenbergstiftes" genannt. Weitere Verträge, die dem Stiftungswillen entsprechende Pflichten begründen würden, gebe es zwischen der Klinikum Merzig GmbH und dem Landkreis nicht.

Spätestens seit dieser Änderung des Gesellschaftervertrages ist nach Einschätzung von Nessler der Stiftungswille der Virginie von Fellenberg nicht mehr verbindlich. Zudem habe die SHG die Erlöse, die sie aus dem Verkauf der Fellenberg-Immobilie erzielt habe, für den Betrieb und Erhalt des heutigen Klinikums verwendet - und somit aus rechtlicher Sicht den Stifterwillen erfüllt, sagte Nessler. Aus seiner Sicht steht der Umwandlung des historischen Krankenhausgebäudes in eine Wohnanlage rechtlich nichts im Wege. Der Merziger Bürgermeister Marcus Hoffeld sagte: "Wir sind froh, dass wir jetzt ein unabhängiges Gutachten zu dieser strittigen Frage vorliegen haben." Noch am gleichen Tag werde das Gutachten auch der Bürgerinitiative vorgestellt. Die Landrätin gab zu verstehen, dass die Untere Bauaufsicht den Bauantrag wohl positiv bescheiden werde: "Alle Gründe, die eine Verweigerung des Einvernehmens plausibel erscheinen lassen würden, wurden geprüft und als nicht vorliegend befunden." Zehn Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen, eine Enthaltung - so endete am Dienstag die Abstimmung im Bauausschuss des Merziger Stadtrates über einen Bauantrag, der seit Monaten für Diskussionen in der Kreisstadt sorgt: Das historische Fellenbergstift soll in eine Wohnanlage umgebaut werden. Die Untere Bauaufsicht beim Landkreis hat über diesen Bauantrag zu befinden, der Bauausschuss wird hierzu lediglich angehört. Dennoch wiederholte in der Sitzung am Dienstag die Bürgerinitiative "Klosterkuppe/Schmittengewännchen", die den Umbau vehement ablehnt, ihre Forderung, dass der Ausschuss sich gegen das Vorhaben aussprechen soll: "Für uns ist die moralische Verpflichtung zum Umgang mit einem stadthistorisch bedeutsamen Gebäude maßgeblich", sagte BI-Sprecherin Inge Beducker in der Sitzung. Das Rechtsgutachten, das die von der BI wiederholt in die Diskussion gebrachte Frage untersucht hatte, ob der Umbau mit Stiftungsrecht vereinbar sei, ist aus Sicht der BI nicht fundiert. Beducker: "Es berücksichtigt wesentliche Festlegungen im Gesellschaftervertrag der Klinikum Merzig gGmbH nicht." Zudem kritisierte sie, dass der BI die Expertise einen Tag vor der Ausschusssitzung vorgestellt worden sei - entgegen vorheriger Absprachen.

Diese Terminierung kritisierten auch Mitglieder des Ausschusses, etwa Kurt Ruschel (FDP) und Grünen-Sprecher Klaus Borger. Borger sagte weiter, dass dem Denkmalschutz mit dem Umbau keine Rechnung getragen werde - obwohl die Denkmalschutzbehörde erklärt hatte, dass sie mit der jetzt vorliegenden Planung (die mit ihr abgestimmt worden war) kein Problem mehr habe. Linken-Sprecher Dieter Heinrich kritisierte: "Ein Gebäude, das das Stadtbild wesentlich prägt, wird auf der Basis des jetzt vorgelegten Rechtsgutachtens massiv in seinem Erscheinungsbild verändert."

Anders die Position von CDU und SPD im Ausschuss. Für die CDU erklärte Werner Schönwiese: "Für die planungsrechtliche Bewertung spielt das Gutachten zum Stiftungsrecht gar keine Rolle." Aus seiner Sicht "stellt der jetzt vorliegende Planentwurf eine wesentliche Verbesserung gegenüber früheren Anträgen dar" - das sei sicher auch der Intervention der Bürgerinitiative zu verdanken. "Die stadtbildprägende Fassade des Fellenbergstiftes bleibt jetzt erhalten", betonte Schönwiese. Für die SPD erklärte Nikolaus Lorenz, seine Fraktion unterstütze das Projekt, wie sie es auch in der Vergangenheit getan habe. Dass die Mehrheit im Ausschuss ihre Zustimmung zum Umbau bekundete, brachte BI-Sprecherin Inge Beducker in Harnisch: "Damit ist also Fellenberg beerdigt, dann sollte man auch seinen Namen von dem Projekt abziehen und das Gebäude anders benennen."

 Die damals neue Infektionsstation beim Krankenhaus.Foto: SZ-Archiv

Die damals neue Infektionsstation beim Krankenhaus.Foto: SZ-Archiv

Foto: SZ-Archiv

Zum Thema:

zeittafel 1879: Der Unternehmer Wilhelm Tell von Fellenberg lässt in Merzig das erste Krankenhaus in der Stadt errichten. 1883: Virginie von Fellenberg, die Witwe des 1880 verstorbenen Krankenhaus-Erbauers, überträgt das Eigentum am Hospital und an einer Mühle am Ritzerbach, in welcher eine Bewahrschule untergebracht war, an die Firma Villeroy & Boch. In dem entsprechenden Schreiben an René Boch, den Vertreter der Firma, hält Virginie von Fellenberg fest: "Ich beanspruche, dass dieses Eigentum unter dem Namen ‚Fellenberg'sche Stiftung' eine Wohltätigkeitsanstalt verbleibe." Weiter heißt es: "Ich bitte die Herren Villeroy & Boch, falls sie jemals darauf verzichten sollten, diese Wohltätigkeitsanstalt unter den oben bezeichneten Bedingungen zu bewahren, das ganze Eigentum, sowohl auf der Kreisbank als in der Stadt Merzig, so zu übertragen, dass nach ihrer besten Überzeugung der Geist und die Absicht der Stifter dort erhalten werden." 1908: Villeroy & Boch übereignet das gesamte Krankenhaus und die Einrichtungen, die zwischenzeitlich dort angebaut worden waren, an den Landkreis Merzig. 1926: Auf dem Gelände der alten Mühle wurde der Neubau eines Krankenhauses errichtet. 1959: Der Kreis beschließt den Neubau eines Krankenhauses unmittelbar neben dem bestehenden Hospital, da dieses an seine Kapazitätsgrenzen stieß. Der Bau wird 1964 abgeschlossen. 1978/79: Der Altbau des Fellenbergstiftes wird zu einem Altenwohnheim umgebaut. 1988: Gründung der Kreiskrankenhaus Merzig gGmbH, ihre Aufgabe ist der Betrieb von Krankenhäusern, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Betrieb des Fellenbergstiftes. Einziger Gesellschafter ist der Landkreis. 1993: Der Krankenhausträger Saarland Heilstätten GmbH (SHG) übernimmt die Geschäftsanteile des Landkreises an der Kreiskrankenhaus Merzig gGmbh zum symbolischen Preis von einer D-Mark. 1998: Das Klinikum Merzig zieht in die Trierer Straße auf das Gelände des Landeskrankenhauses um. 2002: Das frühere Krankenhausgebäude in der Torstraße wird modernisiert, das Seniorenzentrum "Von-Fellenberg-Stift" zieht in das Gebäude ein. Daneben wird dort ein Medizinisches Versorgungszentrum mit Arzt- und Therapeutenpraxen eingerichtet. 2005: Die Kreisagentur für Arbeit und Soziales zieht in das Gebäude des historischen Fellenbergstiftes ein. 2009: Die SHG verkauft das Gelände des Fellenbergstiftes sowie des früheren Schwesternwohnheims auf der gegenüberliegenden Straßenseite an private Investoren. cbe

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort