Fast freie Fahrt für Touristenbahn "Rote Emma"

Saarlouis/St Wendel · Aus Sorge um die Sicherheit der Fahrgäste einer Kleinwegebahn verweigerte das Landratsamt in St. Wendel die Genehmigung für Routen auf Landstraßen rund um den Bostalsee. Nach einem gerichtlichen Gutachten werden nun drei weitere Strecken freigegeben.

 Statt auf lediglich 900 Metern Strecke darf die „Rote Emma“ nun 40 Kilometer rund um den Bostalsee fahren. Foto: Zimmermann

Statt auf lediglich 900 Metern Strecke darf die „Rote Emma“ nun 40 Kilometer rund um den Bostalsee fahren. Foto: Zimmermann

Foto: Zimmermann

Mit vielen Unterstützern kam Reinhold Kirsch am Mittwochmorgen selbstbewusst ins Saarlouiser Verwaltungsgericht. Sie füllten die Zuschauerreihen im Saal I beachtlich. Hier befassten sich Richter mit der Touristenbahn des Geschäftsmannes aus Nohfelden-Gonnesweiler. Präziser: mit seiner Klage gegen St. Wendels Landrat Udo Recktenwald (CDU ). Denn dessen Straßenverkehrsamt hatte Kirsch untersagt, touristische Touren außerhalb des Bostalsee-Rundwegs unter anderem auf Straßen sowie auf Radrouten anzubieten. Zu groß sei die Gefahr, dass auf abschüssigen Strecken die maximal mit Tempo 19 schleichende Kleinwegebahn samt zwei Anhängern kippt oder von Autos außerorts erfasst wird.

Das sieht der Besitzer der auf Rote Emma getauften Bimmelbahn völlig anders. Schließlich nahm der Tüv die komplette Zugmaschine ab, und das Saar-Wirtschaftsministerium genehmigte den Betrieb.

Zweifel am gänzlichen Verbot ließ auch der Vorsitzende Richter Christoph Schmit gleich zu Beginn der knapp halbstündigen Verhandlung erkennen. Mit Blick auf ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten zur Fahrsicherheit auf den von Kirsch beantragten Strecken ließ er durchblicken, dass mit einem Urteil wohl doch mehrere Strecken genehmigt würden. Zudem sei ein Richterspruch "einzelfallbezogen". Das heißt: Bei neuen Anträgen könne nicht das Urteil als allgemein gültiger Beschluss herangezogen werden. "Ich werbe dafür, sich auf Grundlage des Gutachtens zu einigen", empfahl der Richter.

So endete das Verfahren mit einem Vergleich. Beide Parteien ließen sich auf Schmits Vorschlag ein: Drei von sieben der von einem Gutachter als unbedenklich eingestuften Strecken werden genehmigt.

Christian Kaster, Leiter des St. Wendeler Kreisrechtsausschusses, zeigte sich mit dem Resultat zufrieden. "Wir können jetzt umgehend genehmigen." Wäre es zu einem Urteil gekommen, hätte es noch Wochen dauern können, bis dies gültig geworden wäre. "Außerdem war es uns wichtig, dass der Vorschlag für den Vergleich vom Gericht kam", ergänzte er. So könne bei etwaigen Unfällen mit der Bahn nicht der Landkreis verantwortlich und keine Regressansprüche gegen ihn geltend gemacht werden. Monika Schramm, die neue Leiterin der Straßenverkehrsbehörde, nickte zustimmend.

"Von 900 Meter auf 40 Kilometer", triumphierte Touristenbahn-Betreiber Kirsch. Und meinte damit den Streckenzuwachs für seine Rote Emma nach jahrelangem Rechtsstreit. Kirsch hatte sich schon vor Prozessbeginn siegessicher gezeigt. Seinem Neunkircher Anwalt Christian Halm rief er vor Eintritt in den Gerichtssaal im hellhörigen Flur zu: "So, packen wir's." Anja Kirsch mahnte indes ihren Mann, während der Verhandlung dicht hinter ihm sitzend, zur Zurückhaltung; indem sie ihm - von Richtern unbemerkt - mehrfach leichte, aber bestimmte Tritte gegen seine Stuhllehne versetzte.

Seit sechs Jahren zieht sich der Rechtsstreit hin. Vor drei Jahren bemühten sich die Richter zum Lokaltermin und kutschierten mit einem Taxi der Roten Emma hinterher.

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