Ex-Inspektionsleiter legte Geständnis ab

Nohfelden/Saarbrücken · Der Vorwurf der Strafvereitelung und Nötigung im Amt gegen den Ex-Polizeichef von Nohfelden wird nicht weiter verfolgt. Der Beamte ist geständig und bedauert sein Verhalten. Er muss als Auflage 5000 Euro zahlen.

Der frühere Chef der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle, der erste Polizeihauptkommissar M. (60), wird sich wegen Selbstjustiz im Amt nicht vor einem Strafgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Strafvereitelung gegen den zwischenzeitlich pensionierten Polizisten gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro vorläufig eingestellt. Das zuständige Amtsgericht in St. Wendel habe diesem Vorgehen zugestimmt, teilte Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann als Pressesprecher gestern mit.

Seit Mitte letzten Jahres untersuchten die Ermittler die Vorwürfe gegen den damaligen Nohfelder Polizeichef, der lange Zeit ehrenamtlich in der Alkohol- und Drogenprävention bei Jugendlichen wirkte. Bei der Polizei wurde er damals von seinen Führungsaufgaben entbunden und bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand intern mit anderen Aufgaben betraut.

Zwischenzeitlich hat der erste Hauptkommissar nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein umfassendes Geständnis abgelegt. Demnach bedauert er, dass er keine "hinreichend klare Grenzziehung" zwischen präventiver und dienstlicher Tätigkeit vorgenommen habe. Die Ermittler stellten fest, dass der frühere Inspektionschef in 24 Fällen "ohne erkennbare Rechtsgrundlage" Zeugen zur Ableistung von Sozialstunden, meist im Seniorenzentrum in Tholey, aufgefordert hatte. In der Regel waren jugendliche Alkoholsünder betroffen, von denen viele der Aufforderung folgten. Ihnen wurde dann in Aussicht gestellt, dass sie nicht wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt werden. Fazit der Staatsanwaltschaft : Es bestehe der Verdacht der besonders schweren Nötigung in 24 Fällen und in einem Fall der der Strafvereitelung. Von einer Anklage hat die Staatsanwaltschaft vor dem Hintergrund des Geständnisses und der Tatsache, dass der Beamte keine persönlichen oder finanziellen Vorteile hatte, abgesehen. Nur in einem Fall sei eine Straftat nicht geahndet worden, in den übrigen Fällen ging es um Ordnungswidrigkeiten .

Meinung:

Staatsanwalt sehr milde gestimmt

Von SZ-Redakteur Michael Jungmann

Der Ex-Polizeichef von Nohfelden hat zweifelsfrei große persönliche Verdienste bei der Präventionsarbeit. Dieses ehrenamtliche Engagement spielte bei der Einstellung des Strafverfahrens gegen den pensionierten Beamten sicher eine wichtige Rolle. Der Polizist ist dennoch auf einen sehr milden Staatsanwalt gestoßen. 24 Fälle der schweren Nötigung und in einem Fall Strafvereitelung im Amt hätten selbst mit Geständnis und Reue und einem Sonderrabatt einen Strafbefehl oder gar eine Anklage gerechtfertigt. So bleibt Justiz und Polizei ein peinlicher Prozess um Selbstjustiz erspart.

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