Energieberater informieren Häuslebauer

Neunkirchen. Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes in Kraft getreten. Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen bis zu 50 Prozent der benötigten Wärmeenergie aus erneuerbaren Energien gewinnen

 Fachkundiger Rat hilft, Energie und Geld zu sparen. Foto: dpa

Fachkundiger Rat hilft, Energie und Geld zu sparen. Foto: dpa

Neunkirchen. Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes in Kraft getreten. Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen bis zu 50 Prozent der benötigten Wärmeenergie aus erneuerbaren Energien gewinnen. Alternativ können auch Abwärme oder Nah- und Fernwärme genutzt werden (wenn diese hauptsächlich aus Erneuerbaren Energien oder zu mehr als 50 Prozent aus Kraft-Wärme-Kopplung stammt). Ist die Nutzung regenerativer Energien nicht möglich, kann das Gebäude stärker gedämmt werden.Ein neues Einfamilienhaus mit einer beheizten Nutzfläche von 150 Quadratmetern genügt dem Gesetz zum Beispiel, wenn eine Solaranlage mit einer Kollektorfläche von sechs Quadratmetern installiert wird. Man kann aber auch eine Holzpelletheizung installieren, die mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs deckt oder das Gebäude 15 Prozent besser dämmen, als es die Energieeinsparverordnung vorschreibt. Eine Kombination verschiedener Maßnahmen ist zulässig. Auch Eigentümer von Nicht-Neubauten sollten mittelfristig ihre Heizung und die Erwärmung des Brauchwassers auf regenerative Energien umstellen, so die Energieberater der Verbraucherzentrale. Ein guter Zeitpunkt ist der sowieso notwendige Austausch der alten Heizung oder anstehende Renovierungsarbeiten im Bad oder am Dach. Wird gleichzeitig auch der Dämmstandard des Hauses verbessert, kann die Leistung der neuen Heizungsanlage geringer gewählt werden. Der Einsatz regenerativer Energien schont die Umwelt, spart Energiekosten und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert.Welcher regenerative Energieträger für das Wohngebäude im Hinblick auf optimale Nutzbarkeit und Wirtschaftlichkeit am besten geeignet ist, hängt von vielem ab. Fachkundigen und anbieterunabhängigen Rat dazu, auch über die Fördermittel, geben die Energieberater der Verbraucherzentrale. redIn Neunkirchen finden Energieberatungen jeden Dienstag im Rathaus, Zimmer 407 statt. Anmeldung unter Tel. (06821) 277 00 oder (0681) 500 89 15.

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