Eklat beim Prozessauftakt zum Raubmord an Schrotthändler

Saarbrücken/Wadern · Vor dem Schwurgericht hat gestern der Prozess gegen einen 26-Jährigen aus Blieskastel begonnen. Er soll im Oktober 2012 einen Bekannten mit einem Kopfschuss getötet haben. Direkt am ersten Prozesstag kam es zu einem Eklat.

Weil er im Oktober des vergangenen Jahres den Schrotthändler Raphael H. aus Nunkirchen erschossen haben soll, steht ein 26-Jähriger aus Blieskastel seit gestern vor Gericht. Er soll sein Opfer gut gekannt haben. Als der Sohn des Opfers gestern als Zeuge gehört werden sollte, kam es zu einem Eklat. Voller Erregung beschimpfte er den Angeklagten, er solle ihm ins Gesicht sehen, er sei früher einmal quasi ein Familienmitglied gewesen. Der Vater habe nichts unternommen, als er Geld stahl und dessen Auto unbefugt benutzte. Auf die mahnenden Worte des Vorsitzenden Richters Wendelin Wintrich ging der Zeuge nicht ein. Er schrie, stieß den Zeugentisch mit dem Mikrofon um, beschimpfte die Wachtmeister und trat schließlich eine Tür ein, die den Zuschauerraum vom Gericht trennt. Richter Wintrich brach die Verhandlung ab und verhängte ein Ordnungsgeld von 500 Euro. Es wurde nur deshalb keine Ordnungshaft verhängt, weil er der Sohn des Opfers ist. Seine Zeugenaussage soll er an einem der weiteren Verhandlungstage machen.

Der 59-jährige Schrotthändler starb an einem Kopfschuss, als er einen Einbrecher in seiner Wohnung überraschte. Der Täter flüchtete im Landrover seines Opfers und ließ Waffen, Munition, Schmuck und Bargeld mitgehen. Das gute Verhältnis zwischen dem 26-Jährigen und dem Opfer hatte geendet, nachdem der Angeklagte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte nach Verbüßung der Haftstrafe noch einen Schlüssel oder Nachschlüssel von der Wohnung des Opfers hatte. Einbruchsspuren gab es nämlich nicht.

Das Fluchtauto wurde später in einem Waldstück bei Weiskirchen gefunden. Das Auto steckte fest. Ein Teil der Beute, Waffen und Munition lagen darin. Die Waffen konnten anhand der Waffenbesitzkarte dem Opfer - er war auch Jäger - zugeordnet werden. Im Wagen wurde DNA des Angeklagten und weiterer Personen sichergestellt. Wegen widersprüchlicher Aussagen erhärtete sich der Verdacht gegen ihn, es wurden Schmauchspuren an seiner Kleidung gefunden und er soll mit einem hohen Geldbetrag geprahlt haben, über den er als Hartz-IV-Empfänger nicht ohne Weiteres verfügen konnte.

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