Diese Routen darf Emma queren

Nohfelden · Nach jahrelangem Rechtsstreit zwischen Landrat und Bimmelbahn-Betreiber steht nun das neue Wegenetz. Auch der Bundesverband der touristischen Wegebahnen begrüßt die Einigung vor den Richtern.

 Unterwegs am Ferienpark: Die wegen ihrer dominanten Farbe Rote Emma getaufte Bimmelbahn –hier in einer Archivaufnahme vom Sommer 2013. Damals hatte der Park soeben eröffnet. Foto: Zimmermann

Unterwegs am Ferienpark: Die wegen ihrer dominanten Farbe Rote Emma getaufte Bimmelbahn –hier in einer Archivaufnahme vom Sommer 2013. Damals hatte der Park soeben eröffnet. Foto: Zimmermann

Foto: Zimmermann

Es war ein zähes Ringen um die Fahrerlaubnis für die Bimmelbahn Rote Emma. Die kreisliche Genehmigungsbehörde in St. Wendel machte über Jahre Sicherheitsbedenken geltend und verbat kategorisch alle Strecken außer am Bostalsee selbst. Unterdessen pochten die Betreiber Reinhold und Anja Kirsch auf positive Tüv-Gutachten sowie Genehmigungen auf Landes- und Nohfeldener Gemeindeebene. Der nicht untereinander zu schlichtende Streit landete vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarbrücken, wo auf Richtervorschlag ein einvernehmlicher Vergleich geschlossen wurde (wir berichteten). Demnach sind nun drei Routen erlaubt (siehe "Auf einen Blick").

Dabei handelt es sich indes nicht um täglich zu festen Zeiten befahrene Linien, wie Anja Kirsch berichtet. "Diese Fahrten können von Gruppen gebucht werden." Bis zu 22 Menschen haben auf den beiden Anhängern der Kleinwegebahn Platz. Gesteuert wird die motorisierte Lok von ihrem Mann Reinhold, der einen entsprechenden Führerschein innehabe, mit dem er Personen kommerziell herumkutschieren darf.

Regelmäßige Touren biete das Paar am Bostalsee selbst an. Ausgangspunkt: der Ferienpark. "Vier Tage in der Woche starten wir zu einer einstündigen Rundfahrt." Dienstags, mittwochs, donnerstags und samstags tuckerten Urlauber und Tagestouristen dann entlang des Sees unter anderem an der Nohmühle vorbei. Um 15.30 Uhr setze sich die Rote Emma in Bewegung. Sollte es der Ansturm hergeben, böten Kirschs um 17 Uhr eine zweite Runde an. Die Fahrscheine erhielten die Passagiere im Ferienpark. Anja Kirsch: "Es kann aber jeder mitfahren, nicht nur Gäste des Ferienparks."

Höchst zufrieden über den Verlauf vor Gericht zeigt sich Ralf Graumann. Der Chef des Interessenverbandes Touristische Sonderverkehre und Wegebahnen (TSW) in Neukirchen-Vluyn/Nordrhein-Westfalen hält diesen Prozess für bundesweit einmalig. Er habe den Prozess seit 2009 verfolgt.

Die Begründung aus dem St. Wendeler Landratsamt, wegen Unfallgefahr den Betrieb unterbinden zu wollen, sei nicht nachzuvollziehen. In den zurückliegenden acht Jahren sei lediglich ein Unfall bekannt geworden. Damals sei in Leipzig ein Auto an einer roten Ampel auf eine Bimmelbahn aufgefahren. Damals habe es einen Verletzten gegeben. Der Schaden an der Bahn belief sich laut Graumann auf 30 000 Euro. In seinem Verband sind nach eigenen Angaben aktuell rund 40 Betreiber mit etwa 150 Bahnen organisiert. Er selbst betreibt ebenfalls solch eine Kleinwegebahn.

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Auf einen BlickDie drei zusätzlichen Strecken, über die der touristische Zug nun rollen darf (diese hatte ein Gutachter geprüft und nach Sicherheitsaspekten für unbedenklich eingestuft):1. Ausgangspunkt Parkplatz Seeverwaltung am Bostalsee - Bostalstraße - Bosen - Eiweilerstraße - Kuhnenkreuz - Radwanderweg zur Peterberg-Kapelle - Ausflugsgaststätte Peterberg und zurück.2. Seniorenheim Neunkirchen/Nahe - Bostalsee (Haus am See, Schulstraße, L 325, Biotopparkplatz, Seerundweg und zurück)3. Ferienpark am Bostalsee - Peterberg und zurück (Ferienpark - Verbindungsstraße zur L 325 - Eckelhausen - Bosen - Eiweilerstraße - Kuhnenkreuz - Radwanderweg zur Peterberg-Kapelle). Quelle: Landratsamt St. Wendel

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