Bürgermeisterkandidat als Lügner bezeichnet

Forbach · Bürgermeisterkandidat als Lügner bezeichnet Der Generalsekretär der CDU Saar, Roland Theis, hat den Forbacher Bürgermeisterkandidaten Florian Philippot als „deutschenfeindlichen rechtsextremen Lügner“ bezeichnet. Philippot, Nummer Zwei des rechtsextremen Front National und enger Vertrauter von Marine Le Pen, hatte im Wahlkampf behauptet, über gute Kontakte zu Verantwortungsträgern in Politik und Wirtschaft auf deutscher Seite zu verfügen.

Laut Theis wäre eine Wahl Philippots eine Katastrophe für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Philippot kritisierte die Aussage in einer Mitteilung als "übertriebene und schimpfliche Äußerungen" und "unverantwortliche Einmischung einer ausländischen Partei in einen französischen Wahlkampf".

Kritik an geplanter Verwaltungsreform

Michael Adam, Kreisvorsitzender der CDU Saarbrücken-Land und Bürgermeister von Sulzbach, hat den Plänen der Saarbrücker Oberbürgermeisterin Britz für eine Gebiets- und Verwaltungsreform eine klare Absage erteilt. Britz wolle offenbar eine Stärkung Saarbrückens auf Kosten der übrigen Kommunen erreichen, teilte Adam gestern mit. Das zeige, dass Britz die Bedeutung des Umlands für die Menschen total verkenne. Maßnahmen wie die von Britz geforderte Zusammenlegung von Kommunen seien zudem ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Britz solle erst selbst ihre Hausaufgaben erledigen. Schließlich sei Saarbrücken mit einer Milliarde Euro stark verschuldet, so Adam.

Vortrag über "Hilfe und Hilfsbusiness"

"NGOs zwischen Hilfe & Hilfsbusiness" ist ein Vortrag heute Abend um 20 Uhr im Saarbrücker Filmhaus überschrieben. Der Kölner Publizist Alex Feuerherdt stellt dazu die Problematik am Beispiel der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Palästina dar. Eintritt: 4 Euro. Die Veranstaltung der Aktion 3.Welt Saar findet in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung Saar und der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Saar statt und wird unterstützt vom Kultusministerium.

Mordprozess muss neu verhandlet werden

Nach dem Mord an einem Autohändler in Montabaur muss der Prozess vor dem Landgericht Koblenz in Teilen neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil gegen den 44-Jährigen teilweise auf, wie aus einem Beschluss vom Januar hervorgeht. Der Mann hatte den Autohändler im April 2012 nach einem gescheiterten Betrugsversuch erschossen. Das Landgericht verurteilte ihn im vergangenen Jahr wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Er könnte das Gefängnis somit nicht schon nach frühestens 15 Jahren wieder verlassen. Nach Auffassung des BGH hält die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld einer rechtlichen Prüfung aber nicht stand.

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