Bistum ändert das Innenleben der Pfarreien

Kreis Neunkirchen. Die große Umstrukturierung der Pfarreien im Bistum (Strukturplan 2020) wendet sich jetzt dem inneren Gerüst der neuen Seelsorge-Einheiten zu. Derzeit informiert die Bistumsleitung die Mitglieder von Pfarr- und Verwaltungsräten, was sich kirchenintern für sie ändert. Die Katholiken werden sich an neue Begriffe gewöhnen müssen

Kreis Neunkirchen. Die große Umstrukturierung der Pfarreien im Bistum (Strukturplan 2020) wendet sich jetzt dem inneren Gerüst der neuen Seelsorge-Einheiten zu. Derzeit informiert die Bistumsleitung die Mitglieder von Pfarr- und Verwaltungsräten, was sich kirchenintern für sie ändert. Die Katholiken werden sich an neue Begriffe gewöhnen müssen. Zunächst hatte das Bistum seine Pfarreien neu organisiert. Ganz ursprünglich gab es an die 1000, im Juni 2007 waren es noch 389, und künftig werden es 173 sein, genauer: pastorale Einheiten. Dazu schlossen oder schließen sich die bisherigen Pfarreien zu Pfarreiengemeinschaften zusammen. Andere fusionieren auch zu einer großen neuen Pfarrei.Die 173 neuen Gebilde heißen mit einem Oberbegriff auch pastorale Einheiten. Mehrere davon ergeben ein Dekanat. Im Kreis Neunkirchen gibt es die Dekanate Neunkirchen (43 400 Katholiken) und Illingen (45 200 Katholiken) mit jeweils fünf pastoralen Einheiten.

Jede pastorale Einheit von mehreren Pfarreien gebildet wird, wird auf der rechtlichen Ebene zugleich einen Kirchengemeindeverband gebildet. Denn die einzelnen (bisherigen) Pfarreien sind ja rechtlich eigenständig. Um dennoch rechtlich gemeinsam handeln zu können, bilden sie gemeinsam eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eben den Kirchengemeindeverband. Der ist wichtig, wenn es ums Geld geht. Ab 2012 erhalten diese Kirchengemeindeverbände vom Bistum das Geld, das sie zur Deckung ihrer Kosten für Personal- und Sachkosten brauchen. Da das Geld nach einem bestimmten Schlüssel (gerechnet nach Zahl der Katholiken und Pfarreien) verteilt wird, spricht man von Schlüsselzuweisungen.

Der Kirchengemeindeverband hat eine Verbandsvertretung. Das ist das Gremium, das die Vermögensverwaltung und die pastorale Planung der Kirchengemeindeverbände miteinander verknüpft und den Haushalt aufstellt und Anstellungsträger ist.

Die einzelne Pfarrei behält ihren Pfarrgemeinderat (für pastorale Fragen) und ihren Verwaltungsrat (für Finanz- und Vermögensfragen). Neu ist: In bestimmten Fällen (etwa in kleinen Pfarreien) können diese beiden bisher vorgeschriebenen Räte durch einen einzigen ersetzt werden, den Kirchengemeinderat. Kirchenintern wird das "Einkammer-System" genannt. Neu ist auch: Der Pfarrer muss nicht mehr jedem einzelnen Rat angehören. Und ein Pfarrgemeinderatsvorsitzender darf nur einmal wiedergewählt werden.

Der Pfarrgemeinderat ist wie bisher etwa anzuhören, wenn es um Ort und Zeit von Gottesdiensten geht. Er soll auch Anregungen zu seelsorglichen Schwerpunkten geben. Über solche Fragen entscheidet aber der neue Pfarreienrat auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft. Ihn bilden Delegierte aus den Pfarrgemeinderäten. Wie viele Delegierte zusammenkommen, das müssen der Pfarrer und die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte einvernehmlich entscheiden.

Dem Pfarreienrat gehören außerdem die hauptamtlichen Seelsorger der Pfarreiengemeinschaft an. Dieser Rat regelt auch die Vernetzung der ehrenamtlichen Mitarbeiter. Er entsendet Vertreter in den übergeordneten Dekanatsrat.

Bis 1. September soll das alles umgesetzt sein. Dann ist die Veränderung, die das Bistum unter dem Namen "Strukturplan 2020" betreibt, in ihren Strukturen umgesetzt. Bis 2020 soll dann alles so bleiben, schreibt die bischöfliche Verwaltung. we/cle

Die Infoveranstaltung des Bistum für Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräte im Dekanat Neunkirchen findet am Donnerstag, 3. Februar, 19 bis 22 Uhr, in Wiebelskirchen, Maximilian-Kolbe-Schule statt. Die Veranstaltung für das Dekanat Illingen folgt am 11. März, 19 bis 22 Uhr in katholischen Pfarrheim Ottweiler.

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