Auch ohne Wechselgeld müssen Busfahrer Passagiere mitnehmen

Neunkirchen

Neunkirchen. Darf ein Busfahrer einem Fahrgast den Zutritt zum Bus verweigern, wenn er ihm das Wechselgeld nicht passend ausgeben kann? Die Antwortet ist ein klares Nein!SZ-Leserreporter Rudi Breuer hatte sich Mitte Dezember 2010 diese Frage gestellt, als er im Bus sitzend Zeuge folgenden Zwischenfalls wurde: "Eine Frau wollte an der Haltestelle Schaumbergring in den Bus 315 steigen und mit einem 50 Euro-Schein zahlen. Offensichtlich hatte der Fahrer nicht genügend Wechselgeld", schildert Breuer den Vorfall. Den genauen Dialog zwischen Fahrer und Frau habe er von seinem Platz aus nicht hören können. Doch nach einiger Diskussion habe die Frau den Bus verlassen. "Draußen war es eiskalt und es schneite heftig", erinnert sich Breuer.

"Der Busfahrer muss der Frau die Möglichkeit der Beförderung bieten", erklärt der Technische Leiter der Neunkircher Verkehrsgesellschaft (NVG), Gerhard Schmidt. Da die Fahrer häufig nicht mit viel oder dem passendenWechselgeld ausgestattet seien, müssten in solchen Situationen Quittungen ausgestellt werden. Im konkreten Fall hätte der Fahrer die 50 Euro einbehalten und der Frau einen Beleg ausstellen müssen. Dieser hätte dann bei jeder Verkaufsstelle eingelöst werden können und die Frau hätte so den Restbetrag ausgeszahlt bekommen. ukl

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