Anwälte kritisieren geplanten Personalabbau bei Saar-Justiz

Saarbrücken · Mit deutlichen Worten hat der Saarländische Anwaltverein gestern den geplanten Personalabbau bei der Justiz kritisiert. Nach Plänen der Landesregierung sollen bis zum Jahr 2020 insgesamt 40 Stellen von Richtern und Staatsanwälten sowie 132 sonstige Stellen in der Justiz eingespart werden.



Aus Sicht der Anwälte wird damit der im Grundgesetz garantierte effektive Rechtsschutz für Bürger und Unternehmen erheblich gefährdet. Bereits jetzt seien große Teile der Justiz durch Überlastung am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Deshalb dauere es schon heute in vielen Bereichen zu lange, bis die Betroffenen zu ihrem Recht kämen. Bei weiteren Einsparungen werde dies noch schlimmer - es drohe ein "Stillstand der Rechtspflege". Zumal der geplante Stellenabbau gleichmäßig nach Quote erfolgen solle - ohne Berücksichtigung der jeweiligen Herausforderungen an die verschiedenen Teilbereiche der Justiz und ohne konkrete Analyse der Auswirkungen.

Die Anwälte rechnen bei Umsetzung der Sparpläne deshalb mit fatalen Folgen für die Menschen und den Wirtschaftsstandort Saarland. Das sei inakzeptabel. Eine funktionierende Rechtsprechung als Dritte Gewalt im Staat sei essenziell für das Funktionieren eines Rechtsstaates und nicht disponibel. Sie sei keine freiwillige staatliche Leistung sondern eine zwingende staatliche Pflichtaufgabe. Das Saarland sei verfassungsrechtlich verpflichtet, eine funktionierende Justiz vorzuhalten. Die Entscheidung darüber dürfe nicht von politischen Vorgaben wie der Schuldenbremse oder wechselnden Haushaltslagen abhängen.

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