Anlasslose Kontrollen von Prostituierten verfassungswidrig?

Saarbrücken · Der Plan der großen Koalition im Landtag, der saarländischen Polizei auch ohne Anlass Identitätskontrollen an Prostitutionsstätten zu erlauben, verstößt nach Ansicht der Opposition gegen die Verfassung. Nach einer Experten-Anhörung im Landtags-Innenausschuss teilte der Grünen-Abgeordnete Klaus Kessler gestern mit, der Staatsrechtler Professor Dieter Kugelmann von der Deutschen Hochschule der Polizei habe im Ausschuss erklärt, eine Identitätsfeststellung greife in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein.

Eine Fachanwältin habe zu bedenken gegeben, dass Prostitution ein rechtlich anerkannter Beruf sei und solche Kontrollen somit die Freiheit der Berufsausübung beeinträchtigten. Kessler sagte, der Gesetzentwurf unterscheide nicht zwischen Maßnahmen gegen den organisierten Menschenhandel und solchen Maßnahmen, die sich auf die gewerbsmäßige Prostitution beziehen.

Piraten-Chef Michael Hilberer sagte: "Wenn der Landtag dieses Gesetz im September so verabschiedet, werden wir eine massive Diskriminierung von Sexarbeitern in unserem Land erleben. (…) Sie werden zu Menschen zweiter Klasse." Das Argument, Frauen vor Gewalt und Zwangsprostitution schützen zu wollen, sei ein Scheinargument der Landesregierung. Das sei ohne die diskriminierenden Neuregelungen bereits heute möglich, so Hilberer. Wer den Opfern von Zwangsprostitution und Menschenhandel wirklich helfen wolle, müsse Präventionsangebote ausbauen und Ausstiegsprogramme anbieten.

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