Rat gibt grünes Licht für den Verkauf der Alten Schule

Gehweiler · Die Gemeinde Namborn hat einen neuen Interessenten aus Heusweiler, der die Alte Schule in Gehweiler kaufen möchte. Und zwar zum Preis von 100 000 Euro. Das teilte Namborns Bürgermeister Theo Staub (SPD ) in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates mit. Die Räte gaben schließlich mehrheitlich grünes Licht für den Verkauf. Dieser Entscheidung war eine hitzige Diskussion über das Pro und Kontra zum Verkauf des Schulgebäudes vorausgegangen. Wie schon 2012. Damals hatte der Rat mehrheitlich beschlossen, das Gebäude zu verkaufen. Ursprünglich hatte die Gemeinde Namborn diese ehemalige Grundschule für 105 000 Euro angekauft, um es als Bürgerhaus auszubauen. Dieses Vorhaben kam nie richtig in die Gänge (wir berichteten). Spielplatz bleibt bei Gemeinde

Die Gemeinde Namborn hat einen neuen Interessenten aus Heusweiler, der die Alte Schule in Gehweiler kaufen möchte. Und zwar zum Preis von 100 000 Euro. Das teilte Namborns Bürgermeister Theo Staub (SPD ) in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates mit. Die Räte gaben schließlich mehrheitlich grünes Licht für den Verkauf.

Dieser Entscheidung war eine hitzige Diskussion über das Pro und Kontra zum Verkauf des Schulgebäudes vorausgegangen. Wie schon 2012. Damals hatte der Rat mehrheitlich beschlossen, das Gebäude zu verkaufen. Ursprünglich hatte die Gemeinde Namborn diese ehemalige Grundschule für 105 000 Euro angekauft, um es als Bürgerhaus auszubauen. Dieses Vorhaben kam nie richtig in die Gänge (wir berichteten).

Spielplatz bleibt bei Gemeinde

Bereits im Februar wurde der Zuschlag für das ehemalige Schulhaus an einen Interessenten aus Merchweiler zum Höchstangebot von 105 000 Euro vergeben. Doch der betroffene Interessent ist zwischenzeitlich vom Ankauf dieses Gebäude zurückgetreten, so der Namborner Verwaltungschef. Einig war man sich in der Ratssitzung darüber, dass der vor einigen Jahren neben der Alten Schule von Gehweiler Bürgern in Eigenregie angelegte Kinderspielplatz ebenso im Besitz der Gemeinde bleibt, wie das Gebäude unterhalb des befestigten Vorplatzes mit dem Festplatz.

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