Teil II des Interviews mit Bürgermeister-Sprecher Volker Weber „Schauen, dass keine Unwuchten entstehen“

St Wendel · Weil die bisherige Praxis der Grundsteuer-Bemessung gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt, wird sie reformiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße.

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße.

Foto: picture alliance / dpa/Jens B¸ttner

Zweiter Teil des Interviews mit Volker Weber (SPD), Bürgermeister der Gemeinde Marpingen und derzeit Sprecher der Bürgermeister im Landkreis St. Wendel. Im ersten Teil des Interviews ging es um die Neufassung des Landesentwicklungsplans, heute sprechen wir über die Grundsteuerreform.