Blaulicht Telefonabzocke durch Ping-Anrufe

Marpingen · St. Wendeler Polizei warnt vor unseriösen Anrufen: keinesfalls zurück rufen.

() Die St. Wendeler Polizei hat einen konkreten Fall aus der Gemeinde Marpingen zum Anlass genommen, um näher auf das Thema der sogenannten Ping-Anrufe einzugehen. Anlass war laut Polizei, dass ein Einwohner der Gemeinde Marpingen am Montag und Dienstag jeweils von einer englischsprachigen Person angerufen wurde. Die auf dem Display abgelesene Telefonnummer begann wahrscheinlich mit der Vorwahl „00235“, der Länderkennung des zentralafrikanischen Staates Tschad. Dorthin unterhält der Angerufene nach eigenen Angaben weder persönliche noch geschäftliche Beziehungen. Daher schlussfolgert die Polizei, dass es sich um sogenannte Ping-Anrufe handelt. „Also um Telefonabzocke im großen Stil“, schreibt die Polizei in einer entsprechenden Mitteilung. Darin weist sie auch darauf hin, dass nichts passiert, wenn einer dieser dubiosen Anrufe angenommen wird. Jedoch: „Anders sieht es aus, wenn diese Nummer zurückgerufen wird. Dann fallen schnell Gesprächskosten von mehreren Euro pro Minute an.“ Die dafür verantwortlichen Banden arbeiten laut Polizei mit Computerprogrammen, die nach dem Zufallsprinzip Telefonnummern auswählen und anrufen. Ziel sei es, einen Rückruf zu erzwingen. Dabei würden sie sich die Ähnlichkeit der Auslandsvorwahl mit bundesdeutschen Vorwahlen zu nutze machen.

„Es gibt allerdings auch Möglichkeiten, sich zu schützen“, erklärt der St. Wendeler Polizeisprecher Marco Ames. Die einfachste Maßnahmen lautet demnach: Nichtabheben bei unerwarteten Anrufen aus dem Ausland, erkennbar an einem „+“ oder „00“ als erste Zeichen einer übermittelten Nummer. Und ein bereits angenommenes Gespräch sollte beendet werden. Und vor allem: Nicht zurückrufen. Ist das aber dennoch passiert, sollte man sich an seinen Netzbetreiber wenden. Er ist für die Rechnungserstellung zuständig und kann eventuell weiter helfen.

Letztlich gebe es auch die Möglichkeit, sich direkt an die Bundesnetzagentur zu wenden. „Sie hat den Auftrag, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Telekommunikation sicherzustellen“, erläutert Ames. Die Netzagentur könne zwar verlorenes Geld nicht wiederbeschaffen, habe jedoch die Möglichkeit, Abmahnungen auszusprechen, Rufnummern abzuschalten und Abrechnungen zu verbieten.

Die Bundesnetzagentur ist sowohl im Internet als auch telefonisch erreichbar unter der Tel. (02 91) 9 95 52 06.

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