Jagdgenossen Jagd in Alsweiler trotz aller Querelen gesichert

Alsweiler · Nach dem Rücktritt des kompletten Vorstands der Jagdgenossenschaft führt Marpingens Bürgermeister als Notjagdvorsteher die Geschäfte.

 Allem Streit zum Trotz: Die Jagd in Alsweiler ist derzeit gesichert. Ob die Jagd in ihrer aktuellen Form in Alsweiler künftig jedoch beibehalten wird, oder ob es wieder zum Pachtsystem zurück geht, ist derzeit offen.

Allem Streit zum Trotz: Die Jagd in Alsweiler ist derzeit gesichert. Ob die Jagd in ihrer aktuellen Form in Alsweiler künftig jedoch beibehalten wird, oder ob es wieder zum Pachtsystem zurück geht, ist derzeit offen.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Nach dem letzten Halali für den Vorstand der Alsweiler Jagdgenossenschaft hat Marpingens Bürgermeister Volker Weber (SPD) als Notjagdvorsteher die Ausübung der Geschäfte übernommen. Geschlossen war die Vorstandsmannschaft auf der jüngsten Genossenschaftsversammlung zurückgetreten. Vorangegangen waren Streitigkeiten und unterschiedliche Auffassungen zwischen Jagdvorstand, Jägern und dem Jagdvorsteher. Es ging um die Frage, ob das vor rund 15 Jahren eingeführte Alsweiler Model – weg vom klassischen Verpachten des Jagdausübungsrechts hin zu einer Jagd mit einem angestellten Jäger – im gemeinschaftlichen Jagdbezirk überhaupt rechtens sei. Zudem stand der Vorwurf eines Zweitkontos im Raum, dessen Existenz die Jäger den Jagdgenossen verschwiegen haben sollen (die SZ berichtete).

Den Vorschlag, dass der komplette Vorstand zurücktreten solle, kam von Weber, nachdem sich abgezeichnet hatte, dass der Karren in Alsweiler derart verfahren ist, dass eine ordnungsgemäße Jagd nicht mehr gewährleistet war. „Wichtig ist mir zuallererst, dass die Jagd im Bezirk Alsweiler weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden kann“, teilte Weber daher der Saarbrücker Zeitung mit, „denn das ist für alle Landbesitzer und Bauern, die von Wildschäden betroffen sind, das wichtigste.“ Darüber hinaus sei es jetzt „Zeit für einen Neuanfang in der Alsweiler Jagdgenossenschaft. Streitigkeiten müssen im Interesse aller beigelegt und offene Rechtsfragen durch unabhängige Dritte endgültig geklärt werden“, erläuterte der Bürgermeister und Notjagdvorsteher.

Wie genau es nun in der Alsweiler Jagdgenossenschaft weiter gehen wird, dafür gibt es keinen Plan. Bürgermeister Weber möchte zunächst mit allen Beteiligten reden, etwa den Jägern und dem ehemaligen Jagdvorstand, um eine „gemeinsame und tragfähige Lösung“ herbeizuführen. Außerdem will sich Weber nach Angaben der Marpinger Gemeindeverwaltung zunächst umfänglich in die Geschäfte und Akten der Jagdgenossenschaft einarbeiten. „Hier gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, heißt es dazu.

Ob dann die Jagd in ihrer aktuellen Form beibehalten, also weiter mit einem angestellten Jäger gejagt wird, oder ob wieder zum Pachtsystem zurückgekehrt werden soll, ist offen. Festzuhalten bleibt jedenfalls, dass die beim Landkreis angesiedelte Untere Jagdbehörde die Jagdausübung in Alsweiler für rechtmäßig befunden hat. Das widerspricht zwar der Ansicht der im Saarbrücker Umweltministerium beheimateten Obersten Jagdbehörde. Dennoch kann die Jagd derzeit auch in dieser Form ausgeübt werden, bis das Verwaltungsgericht des Saarlandes, bei dem die ganze Angelegenheit inzwischen anhängig ist, über die Rechtmäßigkeit des Alsweiler Modells entschieden hat.

Davon unabhängig will der Notjagdvorsteher in enger Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden in den kommenden Wochen die noch auszuhändigenden Unterlagen prüfen und sichten, um die Gesamtlage richtig einschätzen zu können. Wie diese Sichtung auch immer ausgeht, einen Neuanfang in Sachen Jagdgenossenschaft kann nach Ansicht Webers nur gelingen, wenn zuvor rechtlich strittige Themen geklärt und abgeschlossen sind. Doch das übergeordnete Ziel müsse es sein, „dass die Jagd weiterhin ausgeübt werden kann und dies auf einer rechtlich soliden Basis passiert“. Da Weber die Aufgaben des Notjagdvorstehers nicht als Privatperson sondern in seiner Eigenschaft als Bürgermeister übernimmt, werden die Kassengeschäfte und die laufenden Geschäfte auf die Gemeinde Marpingen übertragen. Wie die Abläufe und die Abrechnung im Detail aussehen sollen, werde noch entschieden. Denn wenn die Jagd in ihrer aktuellen Ausübungsform beibehalten wird, muss der angestellte Jäger laut Oberster Jagdbehörde quasi jedes Kilo Wildbret mit dem Jagdvorsteher abrechnen – also mit Weber.

Das Jagdjahr endet historisch bedingt Ende März. Laut Satzung der Jagdgenossenschaft muss spätestens drei Monate danach eine ordentliche Jagdgenossenschaftsversammlung einberufen werden. Dort könne dann über eine Systemumstellung debattiert werden. Da von Seiten der Unteren Jagdbehörde und des Kreisrechtsausschusses aber die Rechtskonformität attestiert wurde, und das mindestens so lange gilt, bis das Verwaltungsgericht geurteilt hat, sei eine Umstellung nicht dringlich, heißt es aus dem Marpinger Rathaus. Ob sie wünschenswert sei, „muss die Jagdgenossenschaft entscheiden“.

 Marpingens Bürgermeister Volker Weber ist nun Notjagdvorstand im Jagdbezirk Alsweiler.

Marpingens Bürgermeister Volker Weber ist nun Notjagdvorstand im Jagdbezirk Alsweiler.

Foto: WIB

Bleibt noch das Zweitkonto. Laut Rechnungsprüfungsamt des Landkreises ist es unerheblich, wie viele Konten ein Verein oder die Jagdgenossenschaft führt, sofern alle diese Konten in den Jahresbericht einfließen – ob das bislang immer so war, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Notjagdvorsteher Weber, auf den die Kassengeschäfte derzeit übertragen werden, möchte künftig jedenfalls Transparenz in den Geldverkehr bringen. Ob das mit einem oder zwei Konten geschieht, sei noch offen, werde aber „eng mit den zuständigen Behörden“ abgestimmt.

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