„Ungerechtigkeit für das Pflegepersonal“ St. Wendeler Landrat fordert sofortiges Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

St. Wendel · Seit März gilt in Pflegeeinrichtungen eine Impfpflicht für das Pflegepersonal. Ende des Jahres läuft diese aus. Warum der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald (CDU) nun für die sofortige Aussetzung dieser Corona-Regel ist.

Corona-Impfpflicht: St. Wendeler Landrat fordert sofortiges Aussetzen
Foto: BeckerBredel

Eine der vielen Maßnahmen, um vulnerable Gruppen vor dem Coronavirus zu schützen, ist die vom Bundestag beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht. Diese gilt seit dem 16. März dieses Jahres in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen für das Pflegepersonal. Zunächst gilt die Regelung laut Bundesgesundheitsministerium bis zum 31. Dezember 2022.

Wie wirksam und sinnvoll diese Impfpflicht sei, stand seitdem immer wieder zur Debatte. Jetzt hat sich der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald (CDU) für eine „sofortige Aussetzung der Impfpflicht“ ausgesprochen.

Recktenwald rechnet mit keiner Mehrheit im Bundestag für eine Verlängerung

„Es wäre ein Treppenwitz, wenn jetzt noch Betretungsverbote ausgesprochen werden und das Gesetz, das dies vorschreibt, nur bis Ende Dezember gelten würde“, heißt es in einer Pressemitteilung von Recktenwald. Als Grund nennt der Landrat, dass seiner Meinung nach alles darauf hindeute, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht keine Mehrheit im Bundestag erlangen wird, um verlängert zu werden.

Außerdem fügt Recktenwald an, dass „im Saarland bisher keine Betretungsverbote in Kraft getreten“ seien. Dies habe ihm der Landkreistag bestätigt. Recktenwald: „Damit wurde das Argument, nicht geimpfte Pflegekräfte seien eine Gefahr, ad absurdum geführt. Denn wenn dies so wäre, dürfte kein monatelanges Verfahren, sondern müsste eine schnellstmögliche Entscheidung getroffen werden. Bei diesen Menschen handelt es sich in der Mehrzahl keineswegs um sogenannte Querdenker, die kruden Verschwörungstheorien anhängen. Vielmehr sind es oft persönliche, gesundheitliche Gründe, die aufgeführt werden, wie ich in Gesprächen mit Betroffenen erfahren habe.“

Vielmehr müsse an dieser Stelle laut Landrat Recktenwald Überzeugungsarbeit geleistet werden, denn „eine Pflicht, die Existenzen bedrohen kann, ist dabei der denkbar schlechteste Weg.“

Ungerechtigkeit für Pflegerinnen und Pfleger

Als weiteres Argument für ein sofortiges Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht führt Recktenwald den herrschenden Fachkräftemangel in der Pflege an. „Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie angewiesen wir auf gut ausgebildetes Pflegepersonal sind, welche wertvolle Arbeit sie leisten, unter welchen Bedingungen sie teilweise arbeiten müssen. Dass ausgerechnet diese Menschen von der Impfpflicht betroffen sind, ist eine Ungerechtigkeit“, so Recktenwald.

Dass für Besucher in Pflege- und Seniorenheime ein Test ausreiche, sei für den St. Wendler Landrat nicht nachvollziehbar. Auch dass andere Berufsgruppen, die in Kontakt mit Menschen kommen, nicht von der Impfpflicht betroffen seien, führt Recktenwald als Gegenargument für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht an.

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