Schwerpunktprinzip in der Corona-Rechtsverordnung St. Wendels Landrat beklagt Benachteiligung der kleinen Händler

St. Wendel · Als eine massive Benachteiligung des kleinen Einzelhandels bezeichnet der St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald (CDU) das in der geltenden Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verankerte Schwerpunktprinzip.

 Landrat Udo Recktenwald

Landrat Udo Recktenwald

Foto: B&K/Bonenberger & Klos

Wie ein Sprecher berichtet, erlaubt dieses Geschäften mit Mischsortimenten den Verkauf aller angebotenen Waren, sofern erlaubte Sortimentteile, beispielsweise Lebensmittel oder Drogerieartikel, überwiegen. „Die kleinen Geschäfte in unseren Städten und Dörfern kämpfen schon vor Corona Tag für Tag um das wirtschaftliche Überleben. Die Pandemie hat ihre bereits schwierige Lage enorm verschärft. Dass nun, anders als während des Lockdowns im Frühjahr, großen Häusern, die geöffnet bleiben, erlaubt wird, Artikel zu verkaufen, die der spezialisierte kleine Einzelhandel auch anbietet, jedoch geschlossen bleiben muss, ist eine Ungleichbehandlung, die dringend behoben werden muss“, sagt Recktenwald.

Ein erneuter harter Lockdown sei vor dem Hintergrund der hohen Fallzahlen notwendig gewesen. Jedoch dürfe dies nicht auf dem Rücken kleiner Einzelhändler ausgetragen werden. Recktenwald: „Die für unsere kleinen Geschäfte wichtigen Tage vor Weihnachten fallen leider weg. Davon sollten aber nicht die großen Geschäfte profitieren. Hierbei geht es nicht nur um Gleichbehandlung, sondern um das nackte Überleben des Einzelhandels – es droht ein Geschäftesterben in unseren Städten und Dörfern. Daher fordere ich das Wirtschaftsministerium auf, darauf hinzuwirken, das Schwerpunktprinzip entsprechend zu ändern, um die kleinen Geschäfte zu stützen, ihnen ein Weiterleben zu ermöglichen.“

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