Gutes-Kita-Gesetz Mehrkosten trotz der Zuschüsse

St. Wendel · Trotz Gute-Kita-Gesetz: Die Kreisverwaltung geht unter dem Strich von einer Mehrbelastung aus.

 Die Kinderbetreuung wird vermutlich teurer, vermutet der St. Wendeler Landrat.

Die Kinderbetreuung wird vermutlich teurer, vermutet der St. Wendeler Landrat.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Mit fast elf Millionen Euro beteiligt sich der Landkreis St. Wendel in diesem Jahr an den Personalkosten für die Kindertagesstätten in der Region. Hinzu kommen weitere Gelder bei Investitionen der Träger. Tendenz steigend, da die Nachfrage nach der Betreuung von Kindern weiter wächst. Finanzielle Entlastung könnte man da von dem Gute-Kita-Gesetz erwarten, denn schließlich fließen vom Bund bis 2022 insgesamt 64,4 Millionen Euro ins Saarland zur Verbesserung der Qualität saarländischer Kitas und zur Entlastung der Eltern. Das wird wohl aber nicht der Fall sein. Die Kreisverwaltung geht nämlich von einer Mehrbelastung von insgesamt etwa 1,3 Millionen Euro aus, insbesondere verursacht durch die Neuregelung der Geschwister-Ermäßigung. Das erklärten Landrat Udo Recktenwald (CDU) und Sozialdezernent Benedikt Schäfer auf SZ-Nachfrage.

„Das Gute-Kita-Gesetz ist eine gute Sache, weil der Bund die Kinderbetreuung im Saarland mit 64,4 Millionen Euro unterstützt“, betont Landrat Recktenwald. Wie das jeweilige Bundesland das Geld einsetzt, ist dessen Sache. Im Saarland fließen drei Viertel der Mittel in die Senkung der Elternbeiträge und nur ein Viertel in qualitative Verbesserungen. „Ich hätte mir gewünscht, dass das Land mehr Geld in die Qualität steckt“, so der Landrat.

Bisher sah der Finanzierungsschlüssel vor, dass die Elternbeiträge bis zu 25 Prozent der Personalkosten betragen sollen. Dieser Anteil wird jetzt abgesenkt. Seit August 2019 auf höchstens 21 Prozent, ab August 2020 auf höchstens 17 Prozent, ab August 2021 auf höchstens 13 Prozent und ab August 2022 auf höchstens 12,5 Prozent. So die Regelung im Saarland.

Das Problem dabei liegt in dem Wort „höchstens“: Denn nicht alle Träger hätten bisher die Personalkosten von 25 Prozent auf die Elternbeiträge umgelegt. Es gebe Einrichtungen, die ihre Beiträge schon vor der Neuregelung unter 25 Prozent berechnet hätten. Fehlbeträge seien dann von den Trägern oder Gemeinden übernommen worden. Insofern profitierten jetzt Eltern nur in dem Umfang der Kostenverringerung auf den neuen gesetzlichen Anteil. Auch werde wohl ein großer Teil der Beitragsreduzierung durch Tarifsteigerungen aufgefangen.

Juristisch überprüft der saarländische Städte- und Gemeindetag zudem, ob die Landkreise Ausfallbeiträge übernehmen müssten, sollten Träger ihre Beiträge unter der vorgesehenen Höchstgrenze berechnen, also aktuell unter 21 Prozent gehen. In diesem Fall müsste der Träger diese Kosten übernehmen, ist die Ansicht des Kreises.

Eine Mehrbelastung erwarten Recktenwald und Schäfer sowieso, allein durch die Neuregelung der Geschwister-Ermäßigung von mehr als einer Million Euro im Jahr.

Nach welcher Bemessungsgrenze berechnen denn die Träger der Kitas im St. Wendeler Land ihre Elternbeiträge? Die meisten nehmen die in der Landesregelung für dieses Kindergartenjahr höchstens vorgesehenen 21 Prozent. Weniger nehmen laut Auflistung der Kreisverwaltung bei den kommunalen Trägern lediglich Nohfelden (17 Prozent) und Tholey (19 Prozent).

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