Kommunalaufsicht sieht Bedürfnis, Beigeordnetenwahl zu wiederholen

Marpingen. "Beratung und Beschlussfassung über ein Anschreiben der Kommunalaufsicht hinsichtlich der Wahl der Beigeordneten gemäß Paragraf 65 Kommunalselbstverwaltungsgesetz". So kündigt die Gemeindeverwaltung Marpingen den zweiten Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 14. Oktober, 17.30 Uhr, im Gasthaus Bäckersch in Urexweiler an

Marpingen. "Beratung und Beschlussfassung über ein Anschreiben der Kommunalaufsicht hinsichtlich der Wahl der Beigeordneten gemäß Paragraf 65 Kommunalselbstverwaltungsgesetz". So kündigt die Gemeindeverwaltung Marpingen den zweiten Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 14. Oktober, 17.30 Uhr, im Gasthaus Bäckersch in Urexweiler an. In diesem Anschreiben der Kommunalaufsicht steht, wie das Innenministerium auf Nachfrage der SZ mitteilt: "Die Kommunale Aufsichtsbehörde sieht ein Bedürfnis, die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten in Marpingen zu wiederholen."In der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates ließen, wie berichtet, die Stimmzettel für die Wahl der Beigeordneten nur die Möglichkeit zu, mit Ja zu stimmen. Stimmzettel, die nicht gekennzeichnet waren, wurden als ungültig gewertet."Es gibt kein Nein, es gibt nur ein Ja oder ungültig", beantwortete Bürgermeister Werner Laub in der damaligen Sitzung die Frage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Peter Keßler, wie mit Nein gestimmt werden könne. Noch in dieser Sitzung wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Rechtmäßigkeit der Wahl von der Kommunalaufsicht überprüfen zu lassen. Weiter ist der Rat in dieser Sitzung aufgerufen, die Friedhofssatzung zu ändern, die Brandschutzsatzung für die Gemeinde zu beschließen und über die Errichtung eines Fach- und Discountermarktes in Alsweiler zu befinden. Wie geht es weiter mit der Sanierung des Marpinger Rathauses und der Schulturnhalle in Alsweiler? Auch darüber wird der Rat beraten. ddt

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