Klage gegen Landrat wegen toter Fische

St. Wendel. Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Großbrand im St. Wendeler Industriegebiet West sorgt dieses Unglück noch immer für Aufregung. Nachdem der Angelsportverein (ASV) Laubenfischer aus St. Wendel-Hoof die Kreisstadt St. Wendel auf Schadenersatz von über 63 000 Euro verklagt hat (wir berichteten), flatterte jetzt beim St

St. Wendel. Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Großbrand im St. Wendeler Industriegebiet West sorgt dieses Unglück noch immer für Aufregung. Nachdem der Angelsportverein (ASV) Laubenfischer aus St. Wendel-Hoof die Kreisstadt St. Wendel auf Schadenersatz von über 63 000 Euro verklagt hat (wir berichteten), flatterte jetzt beim St. Wendeler Landrat Udo Recktenwald (CDU) ebenfalls eine Klageschrift ein. In diesem Fall wehrt sich der ASV Oberlinxweiler 1978 mit juristischer Hilfe der Neunkircher Anwaltskanzlei Halm & Preßer gegen den Verlust ihres Fischbestandes im vereinseigenen Weiher. Schadenssumme: knapp 16 000 Euro. Laut Klageschrift, die der Saarbrücker Zeitung vorliegt, sei der Landreis St. Wendel daran schuld, dass giftiger Löschschaum im Mai 2007 in den Weiher gelangte und dadurch die Tiere im Gewässer verendeten. Demnach habe der Landrat entschieden, "dass das Löschwasser über den Regenkanal in den Hirzbach ablaufen sollte", heißt es im Anwaltsschreiben. Der Aufbau einer mobilen Pumpenstation sei nur "unter unverhältnismäßig technischen Schwierigkeiten möglich gewesen" und deshalb unterblieben. Landrat Recktenwald bestätigte am Freitag den Eingang des Schreibens. "Wir werden uns verteidigen und den selben Prozessbevollmächtigten wie die Stadt St. Wendel beauftragen." Ansonsten verweist der Verwaltungschef darauf, dass er auf Grund des schwebendes Verfahrens keine Details nennen kann. Bis heute dürfen Angler nicht an ihren Weihern fischen. Unabhängige Untersuchungen ergaben, dass gefährliche Giftstoffe des Löschschaums, so genannte PFT, immer noch derart hoch konzentriert auftreten, dass Gesundheitsgefahr bestehe. Günter Marx, Vorsitzender des Oberlinxweiler ASV, befürchtet, dass die Situation die Existenz seines Vereins bedroht. "Unsere Gruppe wird immer kleiner. Wir sind noch elf Mitglieder - Tendenz fallend." Angelfreunde nutzten mittlerweile Tagesscheine an anderen Gewässern. Dem Verein seien laut Neunkircher Rechtsanwalt Christian Halm Fische im Wert von 13 130 Euro verendet. Karpfen, Hechte und Forellen sollen sich unter anderem darunter befunden haben. Muscheln für 2000 Euro seien ebenfalls durchs Löschwasser gestorben. Der ASV Laubenfischer verklagte übrigens die Stadt St. Wendel, weil die laut Ottweiler Anwalt Jürgen Sittenauer für Feuerwehreinsätze zuständig ist.

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