Gegner übergeben Unterschriften

Nohfelden. Drei Tage vor Ablauf der Frist übergeben die Initiatoren des möglichen Bürgerbegehrens die Unterschriften im Rathaus in Nohfelden. Heute Morgen wird sie, da Bürgermeister Andreas Veit nicht da ist, Hubertus Kuhn, der Abteilungsleiter Zentrale Dienste, in Empfang nehmen

Nohfelden. Drei Tage vor Ablauf der Frist übergeben die Initiatoren des möglichen Bürgerbegehrens die Unterschriften im Rathaus in Nohfelden. Heute Morgen wird sie, da Bürgermeister Andreas Veit nicht da ist, Hubertus Kuhn, der Abteilungsleiter Zentrale Dienste, in Empfang nehmen. Nach Angaben von Jürgen Schumacher, einer der Initiatoren, handele es sich um "deutlich mehr" Unterschriften als die rund 1280, die erforderlich seien, um in Sachen Bürgerentscheid einen Schritt weiter zu kommen. Schumacher schätzt, dass rund 1500 Bürger unterschrieben haben.In den vergangenen zwei Monaten waren er und seine rund 20 Mitstreiter in der Gemeinde unterwegs, um die Bürger, die nicht mit der geplanten Finanzierung des Millionen-Projekts einverstanden sind, ausfindig zu machen und unterschreiben zu lassen. "Schwierig", so sagt Schumacher, sei es vor allem deshalb gewesen, da es keine anonyme Liste sei, sondern jeder Unterzeichner mit seinem Namen und seiner Adresse genannt werde. Außerdem bemängelt er die Aussagen im Gemeinderat, wonach die CDU- und SPD-Fraktionssprecher ihm und den anderen Initiatoren vorwarfen, vor allem ältere Bürger mit falschen Aussagen zur Unterschrift gedrängt zu haben (wir berichteten). Umso zufriedener zeigte sich Schumacher gestern, dass genügend Unterschriften zusammengekommen seien. "Wir gehen davon aus, dass die Liste juristisch haltbar ist", sagt Schumacher.

Verwaltung prüft Liste

Denn in der Verwaltung wird nun zunächst geprüft, ob die Unterschriften gültig sind, das heißt, ob der Unterzeichner tatsächlich seinen ersten Wohnsitz in der Gemeinde Nohfelden hat und volljährig ist. Sind diese Formalien abgeschlossen, muss die Gemeinde prüfen, ob das Bürgerbegehren möglich ist. "Dazu werden wir uns juristische Unterstützung nehmen", sagt Bürgermeister Veit. Anschließend muss der Gemeinderat entscheiden, ob das Bürgerbegehren rechtmäßig ist. Veit geht davon aus, dass es das nicht ist. Aus mehreren Gründen greift er einen heraus: "Ein Bürgerbegehren ist unzulässig, wenn die Entscheidung für ein Projekt schon gefallen ist." Die Frage nach der Finanzierung sieht er als "Hintertür, das Projekt zu stoppen". Überrascht ist er allerdings, dass die notwendigen Unterschriften zusammengekommen sind: "Damit habe ich nicht gerechnet."

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