Fördermittel Für eine energetische Modernisierung gibt es Fördermittel

St. Wendel/Tholey · Wer sein Haus energetisch auf Vordermann bringt, spart  Heizkosten und reduziert den Ausstoß von Kohlenoxid. „Ein solches Engagement unterstützt der Staat mit einem umfangreichen Förderprogramm“ sagt Cathrin Becker, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

Die Fördermittel der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können als Zuschüsse oder verbilligte Darlehen gewährt werden. Je nach Umfang der Modernisierungen betragen die Zuschüsse zwischen zehn und 30 Prozent der Kosten für die Maßnahmen. Verschiedene Bereiche des Hauses oder der Wohnung können energetisch modernisiert werden: Wärmedämmung von Wänden und/oder dem Dach, Austausch von Fenstern, Optimierung der Heizung sowie Einbau von Lüftungstechnik. Dabei kann sich die energetische Modernisierung auf das ganze Haus oder nur einzelne Eigentumswohnungen beziehen. In beiden Fällen profitiert der Wohnungseigentümer von den Förderprogrammen der KfW.

Cathrin Becker erklärt in sechs Schritten, wie man zur Förderung kommt: „Lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater zu Ihren Modernisierungsmöglichkeiten und Förderoptionen beraten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist durch Förderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sehr kostengünstig. Eine Beratung zu Fördermitteln kostet nur fünf Euro. Alle baulichen Maßnahmen bei Wohnungseigentum müssen in der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) abgestimmt werden.

Zur Beantragung der KfW-Förderungen benötigen Sie zwingend einen Sachverständigen. Dieser übernimmt die energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie die Bestätigung der Einhaltung der Förderbedingungen. Sachverständige für die KfW-Förderprogramme finden Sie hier: energie-effizienz-experten.de.

Zuschüsse beantragen Sie online im KfW-Zuschussportal. Falls sich Modernisierungen auf das Gemeinschaftseigentum beziehen, kann die Hausverwaltung stellvertretend für alle Eigentümer den Antrag stellen.

Kredite werden bei Banken und Sparkassen beantragt. Bei Krediten kann die WEG den Antrag als Verband stellen. Im Saarland werden Kredite für die WEG durch Landesbürgschaften abgesichert. Dadurch wird der Zugang zu KfW-Krediten erheblich erleichtert.

Das BAFA fördert mit einem Zuschuss Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage. Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 Prozent der Nettoinvestition.“

Bei allen Fragen zur energetischen
Sanierung hilft die Energieberatung der
Verbraucherzentrale.
Informationen gibt es unter www.
verbraucherzentrale-energieberatung.de und www.verbraucherzentale-saarland.de.

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