Strafverfahren Verfahren zieht sich in die Länge

Freisen · Bistum äußert sich zum Fortgang der strafrechtliche Verfolgung im Missbrauchsfall.

Das kirchliche Strafverfahren gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer, der des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt wird, zieht sich weiter in die Länge. „Im Jahr 2018 ist nicht mehr mit einem Urteil zu rechnen“, erklärt dazu Thomas Klimmek von der Presseabteilung im Bistum Köln auf Nachfrage der Saarbrücker Zeitung. Und weiter heißt es: „Die Akten in diesem Verfahren sind sehr umfangreich, und das Verfahren kann nicht an anderen hier anhängigen Verfahren vorbeigezogen werden.“ Sofern möglich, soll aber noch vor Weihnachten mit der Anhörung betroffener Personen begonnen werden.

Zum Hintergrund: Das Bistum Trier hatte den langjährigen Freisener Pastor zum 14. April 2015 von seinen Aufgaben entbunden. Am 1. Mai 2015 ging der Pastor dann in den Ruhestand. Die Voruntersuchungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wurde im Mai 2016 eingeleitet. Im September 2017 hatte Bischof Stephan Ackermann den Untersuchungsbericht schließlich dem Vatikan zugeleitet — mit der Empfehlung, ein kirchliches Strafverfahren zu eröffnen. Die dortige Glaubenskongregation sollte über das weitere Vorgehen entscheiden.

Am 10. Januar diesen Jahres  stand dann fest: Gegen den ehemaligen Pfarrer wird ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet.

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