Sexueller Missbrauch in Freisen Ein vierter Zeuge hat ausgesagt

Freisen · So ist der Sachstand im Fall des ehemaligen Freisener Pfarrers, der des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird. Der Beschuldigte selbst wurde noch nicht befragt.

 Was geschah in der Freisener Kirchengemeinde? Dazu werden noch immer Zeugen in Köln befragt.

Was geschah in der Freisener Kirchengemeinde? Dazu werden noch immer Zeugen in Köln befragt.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Bereits seit Januar 2018 steht fest, dass den ehemaligen Freisener Pfarrer, der des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt wird, ein kirchliches Strafverfahren vor dem Kölner Kirchengericht erwartet. Gespannt verfolgen nicht nur die Freisener Bürger, wie es denn nun weitergeht und was dabei herauskommt.

Wie der Sachstand der Ermittlungen ist, das teilt Thomas Klimmek vom Erzbistum Köln der Saarbrücker Zeitung auf Anfrage mit: „Mittlerweile konnte mit einem vierten Zeugen ein Gespräch geführt werden.“ Mögliche sachverständige Zeugen, die unter Umständen zu den Lebensumständen von Betroffenen etwas mitteilen könnten, hätten sich auf ein Anschreiben hin 2019 nicht zurückgemeldet. Es erfolgte eine neue Anfrage. „Hier ist abzuwarten, inwieweit diese zu einer Stellungnahme bereit sind“, so Klimmek.

Bei einem weiteren Zeuge sei noch zu ermitteln, ob er befragt werden möchte oder ob er es als ausreichend ansieht, schriftlich mitzuteilen, was er zu den Lebensumständen sagen kann. Der Beschuldigte wird voraussichtlich angehört, wenn die Angaben der Zeugen vorliegen, so Klimmek weiter.

Zum Hintergrund: Das Bistum Trier hatte den langjährigen Freisener Pastor zum 14. April 2015 von seinen Aufgaben entbunden. Zuvor gab es mehrere Strafanzeigen, die aber wegen Verjährung nicht weiter verfolgt wurden. Am 1. Mai 2015 ging der Pastor in den Ruhestand. Die Voruntersuchungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wurden im Mai 2016 eingeleitet. Im September 2017 hatte Bischof Stephan Ackermann den entsprechenden Untersuchungsbericht dem Vatikan zugeleitet — mit der Empfehlung, ein kirchliches Strafverfahren zu eröffnen. Die dortige Glaubenskongregation sollte über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Ergebnis: Gegen den ehemaligen Pfarrer wird ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet. Um Neutralität zu wahren, wird dieses im Bistum Köln geführt.

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