Pfarrer darf keine Messen mehr lesen

Freisen/Trier · Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer ein kirchliches Voruntersuchungsverfahren eingeleitet. Es geht um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.

 Ein Blick über die Dächer Freisens zum Turm der Kirche St. Remigius. Doch die Idylle trügt. Denn es steht der Vorwurf des Missbrauchs Minderjähriger durch einen ehemaligen Geistlichen im Raum. Foto: B&K

Ein Blick über die Dächer Freisens zum Turm der Kirche St. Remigius. Doch die Idylle trügt. Denn es steht der Vorwurf des Missbrauchs Minderjähriger durch einen ehemaligen Geistlichen im Raum. Foto: B&K

Foto: B&K

Zu einer Dringlichkeitssitzung hatte das Bistum Trier am Freitagabend die kirchlichen Gremien der Pfarreiengemeinschaft Freisen ins Pfarrheim nach Oberkirchen geladen. Dort informierte ein Mitarbeiter des Bistums darüber, dass ein Voruntersuchungsverfahren wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauchs gegen den ehemaligen Freisener Pfarrer eingeleitet worden sei. Das bestätigte das Bistum auf SZ-Anfrage. Das Verfahren sei gemäß geltender Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz eingeleitet worden. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs beziehe sich auf einen Vorfall Ende der 90er-Jahre. Weiter heißt es in der Pressemitteilung: "Bis zum Abschluss der Untersuchung ist es dem Priester untersagt, öffentlich Gottesdienst zu feiern." Die Ehren- und Hauptamtlichen der betroffenen Pfarreiengemeinschaften seien über den Vorwurf informiert worden, sie könnten bei Bedarf Unterstützung des Bistums in Anspruch nehmen. Nach SZ-Informationen soll dem 62 Jahre alten Geistlichen im Ruhestand ein Kontaktverbot zu Jugendlichen auferlegt worden sein.

In der Sitzung in Oberkirchen soll es deutliche Kritik am Bistum gegeben haben. Die Missbrauchsvorwürfe seien schon länger bekannt. Das Bistum habe bisher nicht aktiv an der Aufklärung mitgewirkt. Zudem seien im vergangenen Jahr nicht alle Gründe der Beurlaubung des Pastors genannt worden. Die Beurlaubung hatte zu großen Verwerfungen geführt. Viele Messdiener, Lektoren und Kommunionhelfer stellten ihre Mitarbeit ein. Der Pfarrverwaltungsrat und ein Großteil des Freisener Pfarrgemeinderates traten aus Solidarität zurück. Die Auseinandersetzung reichte bis in einzelne Familien hinein.

Das Bistum Trier hatte den langjährigen Freisener Pastor zum 14. April 2015 von seinen Aufgaben entbunden. In einer Mitteilung hieß es dazu: "In der Vergangenheit hat es immer wieder Konflikte zwischen dem vorgesetzten Pfarrer und dem Kooperator gegeben. Trotz vielfältiger Gespräche mit den Verantwortlichen des Bistums ließ sich dieser Konflikt nicht befrieden." Dem Freisener Pastor sei dabei vorzuwerfen, dass er sich fortgesetzt nicht an Absprachen und Weisungen gehalten habe. Dadurch habe er zu einer Eskalation des Konfliktes beigetragen, der die Gläubigen, insbesondere in der Pfarrei Freisen schwer belastet habe. Am 1. Mai 2015 ging der Pastor dann in den Ruhestand. Mittlerweile lebt er in einem Dorf an der Mosel.

Über Missbrauchsvorwürfe gegen den Geistlichen haben der Trierische Volksfreund (TV) und die Saarbrücker Zeitung am Samstag berichtet. Die Beurlaubung des Priesters habe nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gestanden, so ein Bistumssprecher gegenüber dem TV. Mindestens in drei Fällen hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen den Pastor wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs an Kindern ermittelt, 2006, 2013 und 2016. Die Ermittlungen seien jeweils wegen mangelndem Tatnachweis und in einem Fall wegen Verjährung eingestellt worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Der Anwalt des Priesters widerspricht auf TV-Nachfrage. Alle Vorwürfe seien wegen mangelnden Tatnachweises eingestellt worden.

Der Konflikt hat in der Kirchengemeinde Freisen tiefe Gräben hinterlassen. Diese versucht seit November der neu gewählte Kirchengemeinderat zu überwinden. Dieser zehn Personen starke Kirchengemeinderat ersetzt den Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat und kümmert sich um die seelsorgerischen und finanziellen Belange der Pfarrei.

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