Neues Gräberfeld für Freisen

Freisen · Themen rund um den Friedhof haben die Freisener Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung befasst. Ohne Diskussionen verständigten sie sich auf neue, höhere Gebühren und eine verkürzte Ruhezeit für beigesetzte Urnen.

 Rasengräber auf dem Friedhof in Freisen. Das etwas höher gelegene Wiesenstück im Hintergrund soll künftig ebenfalls Gräberfeld werden. Die Umgestaltung kostet die Gemeinde knapp 218 000 Euro. Foto: Evelyn Schneider

Rasengräber auf dem Friedhof in Freisen. Das etwas höher gelegene Wiesenstück im Hintergrund soll künftig ebenfalls Gräberfeld werden. Die Umgestaltung kostet die Gemeinde knapp 218 000 Euro. Foto: Evelyn Schneider

Foto: Evelyn Schneider

Inmitten der Gräberreihen auf dem Freisener Friedhof erhebt sich eine Wiesenfläche. Zurzeit unberührt. Doch das ändert sich schon bald, denn jene Fläche wird umgestaltet. Soll in Zukunft die letzte Ruhestätte für Verstorbene sein.

217 770 Euro kosten die Arbeiten, die die Firma TBM aus Wadern übernimmt. Einstimmig hat der Freisener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung das Angebot der Baufirma angenommen und den Auftrag vergeben. Im aktuellen Haushaltsjahr sind bereits 120 000 Euro für die Friedhofumgestaltung eingestellt, der Restbetrag wird im kommenden Jahr finanziert.

Neben den bald sichtbaren Veränderungen auf dem Freisener Friedhof - laut Bürgermeister Karl-Josef Scheer (SPD ) laufen die Arbeiten in Kürze an - haben sich die Räte auch mit der Friedhofsatzung beschäftigt. Ruhezeiten und Gebühren waren ein Thema. Grundsätzlich gilt für Verstorbene eine Ruhezeit von 25 Jahren. Ausnahmen gibt es bei verstorbenen Kindern (bis zehn Jahre) und bei in Grabkammern Bestatteten (Ruhezeit je 20 Jahre) sowie bei Kleinkindern unter zwei Jahren (Ruhezeit zehn Jahre mit Option auf Verlängerung). Für Verstorbene , die in einer Urne beigesetzt wurden, galt bislang eine Ruhezeit von 20 Jahren. Das wird sich zum 1. Januar 2016 ändern. Ab dann gilt eine Ruhezeit von nur noch 15 Jahren.

Gebühren werden erhöht

Wie im Haushaltssanierungsplan der verschuldeten Gemeinde bereits berücksichtigt, galt es für die Gemeinderäte, sich auf die Anhebung der Gebühren zur Nutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen zu verständigen. Gleichbleiben werden ab 1. Januar 2016 die Pflegekosten für ein Rasengrab. Lediglich fünf Euro mehr muss künftig für den Aushub eines Urnen- oder Kindergrabes gezahlt werden (statt 400 Euro künftig 405 Euro ). Ansonsten wurden die Gebühren um zirka zehn Prozent angehoben. So kostet ein Reihengrab künftig 450 Euro (bislang: 420 Euro ), der Aushub hierfür 615 Euro (bislang 565 Euro ), die Benutzung der Friedhofshalle (ohne Kabinen) 165 Euro (bislang 150).

Durch die neuen Gebühren rechnet die Gemeinde Freisen mit Mehreinnahmen von 12 300 Euro pro Jahr. Dennoch schreiben die Friedhöfe in der Gemeinde weiter rote Zahlen. Künftig werden die Kosten zu 80 Prozent gedeckt.

Einstimmig und ohne Wortmeldungen der einzelnen Fraktionen wurden die Gebührenerhöhungen auf den Weg gebracht. Letztmals wurden zu Beginn des Jahres 2013 Friedhofsgebühren angehoben.

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