Einstimmiges Votum: Friedhofsgebühren werden in Freisen erhöht

Freisen · Zum Sparen ist die Gemeinde Freisen verpflichtet, ebenso zum Führen eines Haushaltssanierungsplans. Dieser sieht für 2017 höhere Gebühren in Sachen Friedhöfe und Friedhofshallen vor.

 Rasengräber auf dem Freisener Friedhof. Die Kosten für deren Pflege werden nicht steigen. Das ist der einzige Punkt der Gebührenordnung, der auch 2017 bleibt wie gehabt. Archivfoto: Schneider

Rasengräber auf dem Freisener Friedhof. Die Kosten für deren Pflege werden nicht steigen. Das ist der einzige Punkt der Gebührenordnung, der auch 2017 bleibt wie gehabt. Archivfoto: Schneider

Bei den Beratungen in der jüngsten Gemeinderatsitzung wurde das Thema von den Fraktionen einstimmig durchgewunken. Keine Diskussion. Friedhöfe schreiben in der Regel rote Zahlen, Kommunen können mit Gebührenerhöhungen aber den Grad der Kostendeckung steigern. Der liegt in Freisen ab 2017 bei 85 Prozent (aktuell noch 80 Prozent). Mit dem Jahreswechsel gelten die neuen Gebühren. Durch diese rechnet die Gemeindeverwaltung mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 12 300 Euro.

Einige Beispiele der neuen Gebührensätze: Ab Januar 2017 kostet ein Urnengrab in der Urnenwand 640 Euro (bislang 595) und als Erdbestattung 615 Euro (bislang 575). Wer die Friedhofshalle einschließlich Kabinen nutzen möchte, muss künftig 275 Euro zahlen, 20 mehr als aktuell. Ausgenommen von den Erhöhungen sind die Pflegekosten für ein Rasengrab. Diese bleiben bei 2058 Euro.

Zuletzt sind die Gebühren übrigens zu Beginn des aktuellen Jahres erhöht worden, davor im Januar 2013.

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