Coronavirus Landkreis St. Wendel ist Risikogebiet

Der Landkreis St. Wendel hat die Marke von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner überschritten. Somit gilt die Region nun offiziell als Risikogebiet.

Coronavirus: Landkreis St. Wendel ist Risikogebiet
Foto: dpa/Jeff Pachoud

Wie ein Sprecher aus dem Landratsamt berichtet, sind am Samstag zehn neue Corona-Fälle registriert worden: sieben in der Gemeinde Marpingen und drei in der Kreisstadt. Diese Einstufung als Risikogebiet gilt so lange, bis der Wert von 50 pro 100 000 Einwohner fünf Tage lang mit fallender Tendenz unterschritten wird.

„Die Einstufung als Risikogebiet hat für Personen, die aus beruflichen, medizinischen oder familiären Gründen in den Landkreis St. Wendel kommen, keine Auswirkungen“, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises St. Wendel. Auch für Schüler ändere sich zunächst einmal nichts. Einwohner, die in den kommenden Tagen in Urlaub fahren, können sich bis zum 15. Oktober am Saarbrücker Testzentrum kostenlos abstreichen lassen. Die jeweils geltenden Bestimmungen in den Urlaubsorten sind zu beachten. Für Personen, die im St. Wendeler Land Urlaub machen, gelten keinen besonderen Regelungen.“Bei der Rückreise sind die geltenden Bestimmungen in der Heimatregion zu beachten“, so ein Sprecher der Verwaltung.

Die Corona-Hotspots im Landkreis, die hauptverantwortlich für den sprunghaften Anstieg sind, seien klar identifizierbar, die Kontaktverfolgung weiterhin möglich. Zudem trete im Laufe der kommenden Woche die neue Rechtsverordnung des Landes in Kraft, die die Regeln anpasst und für regionale Risikogebiete klare Regelungen trifft. „Die heute bekanntgegebene und ab morgen gültige Allgemeinverfügung des Landkreises St Wendel wird daher durch eine neue, an die neue Situation angepasste Verfügung ersetzt“ erklärt der Sprechr.

Private Veranstaltungen in geschlossenen öffentlichen Räumen dürfen nur mit bis zu 25 gleichzeitig anwesenden Personen, in geschlossenen privaten Räumen nur mit bis zu zehn gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig sind. Öffentliche Veranstaltungen, etwa Sportveranstaltungen, sind davon weiterhin nicht betroffen. Unverändert bleibt folgende Regelung: Gaststätten, insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Bars, Kantinen, Hotelrestaurants und –bars, Eisdielen und Eiscafés ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Zeit zwischen 0 und 6 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben.

Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 0 und 6 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden: landkreis-st-wendel.de/der-landkreis/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen. “Die Ortspolizeibehörden und die Kreispolizeibehörde werden die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder“, warnt der Sprecher. Die neue Allgemeinverfügung gelte vorerst bis zum einschließlich 17. Oktober.

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