Neue Gebühr Am Wochenende und nachts wird es teurer

Regionalverband · Für Tierarztbesuche zu Notdienstzeiten müssen Tierbesitzer ab sofort pauschal 59,50 Euro zahlen, plus mindestens den zweifachen Satz der Gebührenordnung.

 Ein Tierarzt untersucht einen Hund mit einem Computertomographen. Immer neue Behandlungsmöglichkeiten in der Tiermedizin lassen auch die Kosten steigen, die eine Praxis stemmen muss.

Ein Tierarzt untersucht einen Hund mit einem Computertomographen. Immer neue Behandlungsmöglichkeiten in der Tiermedizin lassen auch die Kosten steigen, die eine Praxis stemmen muss.

Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Er kann es nicht lassen. Obwohl zigfach ermahnt und allen schlechten Erfahrungen zum Trotz: Fliegt ein Bienchen nah an seiner feuchten Schnauze vorbei, schnappt Bello zu. Manchmal geht es gut – für den Hund, selten für die Biene –, manchmal nicht. Das hängt davon ab, ob die Biene immer noch zustechen kann, ehe sie im Hundemaul oder -rachen ihr Leben aushaucht. Denn Bello reagiert allergisch auf Bienengift. Wurde er gestochen, schwillt in Minutenschnelle der Kopf. Droht die Schwellung die Luftröhre zu verengen, ist Eile angesagt. Jetzt kann nur noch der Tierarzt helfen.

Nun passieren solche Unglücke gerne mal am Wochenende oder am Abend. Dann ist der tierärztliche Notdienst gefragt. Sowieso schon teurer als normal, müssen Tierbesitzer dort jetzt noch tiefer in die Tasche greifen. Der Grund: Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eine Notdienstgebühr zu verankern. Seit 14. Februar ist die novellierte Fassung der GOT in Kraft.

Die GOT, das kurz zur Erläuterung, soll Tierhalter vor Übervorteilung schützen. Zudem soll sie garantieren, dass der Wettbewerb unter Tierärzten nicht über Preise sondern über Leistung ausgetragen wird. Darüber hinaus soll die angemessene gesetzliche Vergütung den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis sichern.

Pauschal 50 Euro plus Mehrwertsteuer muss ein Tierhalter bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten ab sofort auf den Tresen legen, ehe das Tier überhaupt untersucht wird. So will es die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“.

Zusätzlich muss ein Tierarzt im Notdienst für eine Behandlung mindestens den zweifachen Satz der GOT abrechnen – bis zum Vierfachen beträgt zudem der Spielraum nach oben. Das alles soll dazu beitragen, „dass es Tierärzten auch in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht oder am Wochenende zur Verfügung zu stehen“, schreibt die Bundestierärztekammer.

Die Kammer begrüßt die Behandlungsgebühr, denn sie ermögliche es den Praxen, im Notdienst nun  kostendeckend zu arbeiten. Hintergrund sei, dass den Angestellten der Tierarztpraxen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge beziehungsweise Freizeitausgleich zustehen.

Das Problem, dass die Einnahmen während der Notdienst-Zeiten bis zur Novellierung der Verordnung oft nicht die Kosten der Praxis gedeckt haben, kennt Marion Ludes. Zumal die Vizepräsidentin und Geschäftsführerin der saarländischen Tierärztekammer weiß, dass sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten in den aktuell 106 Tierarztpraxen im Saarland viel verändert hat.

So, wie sich die „Aufgaben“ des Tieres verändert haben. Katzen und Hunde sind heute eher Familienmitglieder denn Mäusejäger oder Torwächter. Ihr Wohlergehen liegt den Besitzerinnen und Besitzern am Herzen. Und so haben viele Geräte, die in der Humanmedizin eingesetzt werden, auch ihren Weg in die Veterinärmedizin gefunden.

Eine Praxis entsprechend auf- und auszurüsten, kostet ein erkleckliches Sümmchen. Etwas überspitzt sagt Ludes: „Heute operiert halt niemand mehr auf dem Küchentisch.“ Lange Zeit habe die GOT dem geänderten Anspruchsdenken bei Herrchen oder Frauchen – und der damit einhergehenden Aufrüstung in den Praxen – keine Rechnung getragen. Das ist nun geändert worden, was überfällig gewesen sei.

Noch ein weiteres Problem hat Ludes ausgemacht: Oft sei es so gewesen – oder ist noch so –, dass Tierbesitzer, die unter der Woche wenig Zeit haben, gerne mal den Notdienst am Wochenende in Anspruch nehmen. Allerdings ohne tatsächlich einen Notfall in der Transportbox zu haben.

Hier erhofft sich die Kammer-Geschäftsführerin von der Gebühr eine Art Lenkungsfunktion. Unabhängig davon, dass die Inanspruchnahme eines Notdienstes auch vor der Novellierung gemeinhin schon mehr kostete, als ein Praxisbesuch zu regulären Zeiten. Doch es gibt offenbar einige, die sich eine kürzere Wartezeit gerne mal mehr kosten lassen.

Ob die Notdienstgebühr diesem Verhalten einen Riegel vorschiebt, wird sich zeigen. Die Mehrheit der Tierbesitzer, die ja nicht per se in Geld schwimmen, dürfte das jedoch nicht betreffen. Für sie sind 59,50 Euro Notdienstgebühr inklusive Mehrwertsteuer kein Pappenstiel. Unter Umständen stellt sich dann die Frage: Was tun, wenn die Haushaltskasse das Geld gerade nicht hergibt?

„Dieses Problem haben wir ja vorher schon – in den regulären Sprechstunden“, sagt Ludes und gibt ein Beispiel: „Es kommt eine ältere Frau mit einer kleinen Rente in die Praxis, hat ihr kleines Pudelchen dabei. Das war zum Glück noch nie krank, jetzt ist es 13 oder 14 Jahre alt und hat eine Gebärmutterentzündung – muss operiert werden. Die Frau kann diese OP mit ihrer Rente nicht bezahlen. Dann stehen sie genau im selben Gewissenskonflikt.“

Denn dann müsse gehandelt werden. „Es ist eine Routineoperation, gut machbar, das Hündchen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit überleben“, sagt Ludes. „Doch wenn man nichts macht, wird das Hündchen sterben.“ Als Tierarzt stehe man immer in diesem Konflikt. „Das ist wirklich schwierig. Wobei ich immer sage, wer sich ein Tier zulegt, sollte sich auch ein Sparkässchen zuhause hinstellen und regelmäßig etwas reintun.“

Dass ein Haustier eine Art Luxus ist, das denkt auch Ulrike Mörsdorf. Die Tierärztin betreibt eine Praxis in St. Wendel. Aus Erfahrung weiß sie, dass die Behandlung eines tierischen Familienmitglieds finanziell schnell aus dem Ruder laufen kann. Am ersten Wochenende nach der Novellierung der gesetzlichen Verordnung hatte Mörsdorf Notdienst. Auf ihrer Internetseite hatte sie vor dem Wochenende auch auf die fällige Notdienstgebühr aufmerksam gemacht. „Auch am Telefon habe ich die Anrufer auf die Gebühr hingewiesen.“ Doch bei dreien sei genau das passiert, was sie befürchtet habe: „Sie haben gesagt, dass sie dann nicht kommen können, weil sie sich die Gebühr nicht leisten konnten.“ Zwei Katzen mit Bissverletzungen wären die Patienten gewesen und eine mit Blasenentzündung.

Grundsätzlich sieht Mörsdorf die Gebühr als „etwas Gutes, als Anerkennung dafür, dass man sein Wochenende opfert“. Auf der anderen Seite sei es schwierig, in einem strukturell eher schwachen Gebiet wie dem Saarland so viel Geld zu verlangen.

„Für Leute in München oder Stuttgart ist das vielleicht kein Problem, 50 oder mit Steuer 60 Euro auf den Tisch zu legen. Für die Menschen hier schon.“ Daher hätte sie es besser gefunden, wenn der Gesetzgeber es jedem Tierarzt selbst überlassen hätte, was er für eine Notdienst-Behandlung verlangt – mit dem vierfachen Satz der GOT als Obergrenze.

Ebenso kritisiert sie, dass die Notdienstgebühr unter Umständen zweimal fällig werden kann. „Wenn jemand zu mir in den Notdienst kommt, seine 50 Euro plus Mehrwertsteuer bezahlt, ich dann aber feststelle, dass das Tier doch in eine Klinik gehört, dann muss er dort noch einmal bezahlen. Das ist nicht in Ordnung.“

Ebenso sei es nicht korrekt, dass niemand nachprüfe, ob tatsächlich alle ihre Kollegen die Notdienstgebühr auch wirklich erheben würden – was einerseits bei der Konkurrenz untereinander ein Wettbewerbsvorteil sein könnte, wenn sie nicht erhoben wird. Sie könnte andererseits aber auch deshalb nicht erhoben werden, „weil Tierärzte betriebswirtschaftlich nicht besonders geschult sind und oft ein zu großes Herz haben“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort