Bürgermeister darf Standplätze vergeben

Freisen. In Zukunft darf der Bürgermeister die Standplätze für Kirmes-Veranstaltungen vergeben. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinderat Freisen in seiner jüngsten Sitzung am Montagabend (wir berichteten) einstimmig verabschiedet. Hintergrund ist eine Klage eines Schaustellers, die immer noch nicht abgeschlossen ist

Freisen. In Zukunft darf der Bürgermeister die Standplätze für Kirmes-Veranstaltungen vergeben. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinderat Freisen in seiner jüngsten Sitzung am Montagabend (wir berichteten) einstimmig verabschiedet. Hintergrund ist eine Klage eines Schaustellers, die immer noch nicht abgeschlossen ist. Aus diesem Grund kündigte Bürgermeister Wolfgang Alles (CDU) an, "einen Anwalt einzuschalten".Im konkreten Fall geht es um einen Schausteller, der sich um einen Standplatz für seinen Auto-Scooter bei der Freisener Kirmes beworben hatte. Die Gemeindeverwaltung hatte ihm allerdings keinen Standplatz zugeteilt. Gegen diese Entscheidung hat der Schausteller, vertreten durch einen Rechtsanwalt, Widerspruch eingelegt.

Gemeinderat ist zuständig

Bereits Anfang September hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Beschwerde zugelassen und der Gemeinde auferlegt, über die Bewerbung für die Kirmes Anfang Oktober unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. In der Begründung führten die Richter aus, dass es sich bei der Vergabe von Standplätzen nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung, für die der Bürgermeister zuständig ist, handelt. Vielmehr habe der Gemeinderat die Auswahl zu treffen, sollte dieser nicht die Aufgabe an Bürgermeister oder Ausschuss übertragen haben.

Bereits Ende September hat der Gemeinderat beschlossen, dass bei Mehrfachbewerbungen nur die Kriterien Attraktivität, Bekanntheit und Bewährung angewendet werden sollten. Jetzt hat der Gemeinderat auch offiziell die neuen Richtlinien beschlossen und die Vergabe von Standplätzen an den Bürgermeister übertragen. him

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