Bimmelbahn-Ärger: Beantragte Wege sind laut Behörde unsicher

St. Wendel/Gonnesweiler. Nach teils persönlichen Vorwürfen der Gonnesweiler Besitzer einer straßentauglichen, aber bis heute für Personentransporte nicht zugelassenen Bimmelbahn gegen Mitarbeiter des St. Wendeler Landratsamtes setzt sich dessen Pressesprecherin Fatma Schlaup (Foto: B & K) zu Wehr

St. Wendel/Gonnesweiler. Nach teils persönlichen Vorwürfen der Gonnesweiler Besitzer einer straßentauglichen, aber bis heute für Personentransporte nicht zugelassenen Bimmelbahn gegen Mitarbeiter des St. Wendeler Landratsamtes setzt sich dessen Pressesprecherin Fatma Schlaup (Foto: B & K) zu Wehr. Anja und Reinhold Kirsch beschuldigten den Leiter des Straßenverkehrsamtes, Paul-Werner Schneider, er führe "einen persönlichen Krieg" gegen sie. Sachliche Gründe sprächen dafür, touristische Fahrten mit dem Rote Emma getauften Zug zu genehmigen (wir berichteten). Das sieht Schlaup völlig anders. Sie verteidigt ihren Kollegen: "Es ist falsch, dem Landkreis St. Wendel Willkür zu unterstellen. Wir führen keine persönlichen Kriege mit Bürgern, wir halten uns an Vorschriften." Und das entsprechende Gesetz dazu "schließt die Personenbeförderung im Anhänger hinter Zugmaschinen grundsätzlich aus". Die Bimmelbahn auf Autorädern falle in jene Kategorie. Ausnahmen gebe es nur in Einzelfällen, wenn alle beantragten Strecken geprüft und für gut befunden seien. "Im Fall Rote Emma wiesen die vom Betreiber der Bahn ausgesuchten Strecken jedoch erhebliche Mängel auf und wurden deshalb nicht genehmigt", argumentiert die Behördensprecherin. Schlaup stützt sich auf Sicherheitsbedenken des Amtsleiters, der es für möglich hält, dass solch ein Zug umstürzen kann. Im Juni habe sich in Soest/Westfalen solch ein Unglück mit Bimmelbahn ereignet. Sie sei gekippt und habe "etliche Menschen unter sich begraben" - darunter auch Kleinkinder. Schlaup bleibt dabei: Wenn die Sicherheit der Fahrgäste "nicht gegeben ist, werden wir keine Personenbeförderungsgenehmigung ausstellen". hgn

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