Auch als Patient selbst bestimmen

Kusel. Die nächste Vortragsveranstaltung in der Reihe "Gesundheitsthema am Mittwoch" findet am Mittwoch, 30. März, um 19 Uhr in der Kapelle des Westpfalz-Klinikums in Kusel statt. Sie befasst sich mit dem Thema "Selbstbestimmungsrecht bewahren - Bedeutung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung"

Kusel. Die nächste Vortragsveranstaltung in der Reihe "Gesundheitsthema am Mittwoch" findet am Mittwoch, 30. März, um 19 Uhr in der Kapelle des Westpfalz-Klinikums in Kusel statt. Sie befasst sich mit dem Thema "Selbstbestimmungsrecht bewahren - Bedeutung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung".Im Anschluss an die einzelnen Vorträge stehen die Referenten gerne für Fragen zur Verfügung. Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist frei.

Spezielle Themen

Die rechtlichen Regelungen, vorab seine Vorstellungen und Wünsche zu äußern, stellt Ralf Nagel, Amtsgerichtsdirektor in Kusel, vor. Die Vorteile der notariell beurkundeten Verfügung und Vollmacht erklärt Notar Martin Naumann. Die Aufgabe der Betreuungsbehörde erläutert Sozialarbeiter Wilfried Tischer von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Kusel.

Über den Umgang und die Bedeutung der Patientenverfügungen in der Situation, in der man nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist, sprechen Gudrun Theis vom Sozialdienst des Westpfalz-Klinikums und Dr. Elisabeth Heister, Ärztin und Vorsitzende des Klinischen Ethik-Komitees des Westpfalz-Klinikums. red

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