Test, Schutz, Symptome Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus

St. Wendel · Seit dem 10. März ist das Infotelefon des Landkreises St. Wendel zum Coronavirus geschaltet. Viele Bürger nutzen dieses Angebot, um sich zu informieren. Das Gesundheitsamt beantwortet häufig gestellte Fragen.

 Symbolfoto.

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Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Wie kann ich mich vor einer Ansteckung schützen?

Hier gilt es, die allgemeinen Hygienetipps zu beachten: häufiges und gründliches Händewaschen, Berührungen nach Möglichkeit vermeiden, in die Armbeuge oder ein Taschentuch husten und niesen, Abstand halten (mindestens eineinhalb Meter), auf Händeschütteln verzichten und Menschenansammlungen meiden. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Robert-Koch-Institutes: www.rki.de.

Wie lange dauert es, bis ein Testergebnis vorliegt?

Da die Virologie des Uni-Klinikums Homburg momentan viele Abstriche bearbeiten muss, dauert es zwei bis drei Werktage, in Einzelfällen vielleicht länger.

Was bedeutet verordnete häusliche Quarantäne?

Die häusliche Quarantäne wird angeordnet. Dieser Anordnung des Gesundheitsamtes ist unbedingt Folge zu leisten, die Missachtung stellt eine Straftat dar.

Der Ablauf ist gemeinhin so: Die Quarantäne wird mündlich ausgesprochen und hat damit auch sofort Rechtsgültigkeit. Innerhalb von zwei bis drei Tagen kommt ein Bescheid von der jeweils zuständigen Ortspolizeibehörde. Darin ist alles explizit erläutert. Während der angeordneten häuslichen Quarantäne darf die betreffende Person ihre Wohnung oder ihr Haus nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen. Sie muss zweimal täglich die Körpertemperatur messen, ein Symptom-Tagebuch führen sowie Aktivitäten und Kontakte zu anderen Personen der vergangenen Tage auflisten. Zudem sollte die betreffende Person nach Möglichkeit von anderen Haushaltsmitgliedern getrennt werden und die üblichen Hygienevorschriften einhalten.

Verstöße gegen diese Anordnung werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet. Wer sich nicht daran halte, könne zudem zwangsweise in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Die Aufhebung der Quarantäne bei einem bestätigten Fall geschieht frühestens 14 Tage nach Symptom-Beginn und zudem, wenn die Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Was bedeutet eine häusliche Absonderung?

Eine häusliche Absonderung wird empfohlen, nicht angeordnet. Betroffene Personen werden gebeten, nach Möglichkeit ihr Haus beziehungsweise ihre Wohnung nicht zu verlassen. Ihre sozialen Kontakte sollten sie auf ein Minimum reduzieren. Und beim Auftreten von Symptomen sollte man sofort den Hausarzt anrufen.

Kann ich mich im Gesundheitsamt testen lassen?

Nein. Der Hausarzt entscheidet, ob ein Abstrich sinnvoll ist, stellt eine Überweisung zu einem der saarländischen Testzentren aus. Oder: Ein mobiles Team kommt vorbei.

Wie werden die Kontaktpersonen ermittelt?

Ermittelt werden die Kontaktpersonen über die Kontaktdatenlisten der Betroffenen. Die Kontaktpersonen werden kategorisiert und je nach Bedarf entweder unter Quarantäne gestellt oder es wird eine Empfehlung zur häuslichen Absonderung ausgesprochen.

Darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer prophylaktisch zum Arzt schicken, um einen Abstrich vornehmen zu lassen?

Nein. Derartige Abstriche werden weder in den Arztpraxen noch dem Gesundheitsamt vorgenommen. Sollte ein Mitarbeiter über die bekannten Symptome (etwa: trockener Husten, Fieber, Schnupfen) klagen oder hatte er in den vergangenen zwei Wochen Kontakt zu einem Erkrankten oder war in einem Risikogebiet, wird dringend empfohlen, dass der Mitarbeiter zu Hause bleibt und seinen Hausarzt anruft. Erst dann wird entschieden, ob und wie ein Abstrich vorgenommen wird. Sofern keine Symptome vorhanden sind, ist ein Abstrich nicht sinnvoll.

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