Kreistag Am Campingplatz stehen wohl Änderungen an

St. Wendel · Entschieden ist noch nichts. Doch hat sich der Kreistag in einer ersten Runde mit EU-Richtlinien beschäftigt. Diese könnten den Landkreis zum Handeln in Sachen Campingangebot am Bostalsee zwingen.

 Eiskalt erwischt: Könnte das Betreiben des Campingplatzes nach EU-Richtlinien so nicht mehr möglich sein?

Eiskalt erwischt: Könnte das Betreiben des Campingplatzes nach EU-Richtlinien so nicht mehr möglich sein?

Foto: dpa/Jan Woitas

 Was hat der Bostalsee mit der Europäischen Union und dem Beihilferecht  zu tun? Auf den ersten Blick nichts. Auf den zweiten Blick ist die Sachlage wesentlich komplizierter. Denn es geht um eventuelle beihilferechtliche Risiken aus der Verlustübernahme des Landkreises. Um diese Risiken abzuklären, hat der Landkreis die Pricewaterhouse-Coopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft (PwC) beauftragt, den Eigenbetrieb Freizeitzentrum mit Blick auf das EU-Beihilferecht unter die Lupe zu nehmen. Die Untersuchung liegt vor und beschäftigte den St. Wendeler Kreistag in seiner jüngsten Sitzung. Das Ergebnis: Ändern muss sich einiges beim Campingplatz. Entscheidungen vertagte der Kreistag auf seine nächste Sitzung.

Zum Hintergrund: Um den kreiseigenen Bostalsee kümmert sich das Freizeitzentrum Bostalsee, ein Eigenbetrieb des Landkreises. Dieser Eigenbetrieb arbeitet nicht kostendeckend, Verluste übernimmt der Landkreis. Da hat die Europäische Union nichts dagegen, wenn es um die Daseinsvorsorge für die Menschen geht. Denn die darf die öffentliche Hand wahrnehmen. Dazu zählt zum Beispiel der Rundweg oder die Sicherung der Staumauer. Damit ist ja kein Geld zu verdienen.

Unkritisch sind auch Bereiche, die Gewinn abwerfen, wie zum Beispiel die Bewirtschaftung der Parkplätze. Kritisch kann es aber dann werden, wenn die öffentliche Hand Verluste abdeckt bei Angeboten, die auch private Unternehmen übernehmen könnten. Das erläuterte Stefanie Lisson  von der PwC im Kreistag. Darunter fällt eindeutig der Campingplatz am Bostalsee. Denn den könnte grundsätzlich auch ein Privatunternehmen betreiben. Hinzu kommt, dass der Platz am Bostalsee defizitär ist und der Landkreis das Minus ausgleicht. Das ist dann beihilferechtlich nicht in Ordnung. Aus Sicht der EU ist dies eine Wettbewerbsverzerrung.

Vor diesem Hintergrund muss der Landkreis St. Wendel etwas tun. 2015 lag das Defizit bei 434 000 Euro. Der Landkreis könnte nun den Campingplatz verkaufen oder verpachten, aber auch selbst weiterbetreiben, wenn er das Minus deutlich verringert.

 Sonnenaufang am Bostalsee. Das Freizeitzentrum als Eigenbetrieb des Landkreises sorgt dafür, dass hier alles in Ordnung ist.

Sonnenaufang am Bostalsee. Das Freizeitzentrum als Eigenbetrieb des Landkreises sorgt dafür, dass hier alles in Ordnung ist.

Foto: Christian Mütterthies

Landrat Udo Recktenwald (CDU) sprach sich dafür aus, dass das Freizeitzentrum weiter den Campingplatz betreibt. Durch Erhöhung der Entgelte und Verringerung der Personalkosten soll das Defizit deutlich abgebaut werden. Dass die EU-Regelung zum Beihilferecht auch das Freizeitzentrum Bostalsee betrifft, stieß bei den Kreistagsfraktionen auf Unverständnis. „Das EU-Recht tut an dieser Stelle nichts Gutes“, sagte für die SPD Torsten Lang. Das deutsche System der Daseinsvorsorge werde damit in Frage gestellt. „Wir stehen zum touristischen Angebot am Bostalsee“, sagte für die CDU Stefan Spaniol. Und weiter: „Wir stehen zu einem eigenbetriebenen Campingplatz.“ Beschlüsse fasste der Kreistag in dieser Sitzung noch nicht. Die SPD  meldete weiteren Informationsbedarf an, beantragte eine Vertagung. Dem folgte das Gremium einstimmig. Das Thema kommt in der Dezembersitzung wieder auf die Tagesordnung.

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