SPD sieht Kehrtwende der CDU bei Plänen für mehr Bürgerbeteiligung

Saarbrücken. Die Saar-SPD sieht in dem Gesetzentwurf der Landesregierung für mehr Bürgerbeteiligung (wir berichteten) eine Kehrtwende insbesondere der CDU. Diese habe noch im Jahr 2005 ein Volksbegehren (Gesetzesvorlage für den Landtag) gegen die Grundschul-Schließungen nicht akzeptieren wollen, weil dies Mehrkosten für das Land hätte nach sich ziehen können

Saarbrücken. Die Saar-SPD sieht in dem Gesetzentwurf der Landesregierung für mehr Bürgerbeteiligung (wir berichteten) eine Kehrtwende insbesondere der CDU. Diese habe noch im Jahr 2005 ein Volksbegehren (Gesetzesvorlage für den Landtag) gegen die Grundschul-Schließungen nicht akzeptieren wollen, weil dies Mehrkosten für das Land hätte nach sich ziehen können. Nach der bisherigen Gesetzesregelung sind Volksbegehren und Volksentscheide (direkte Abstimmungen über Gesetzesvorhaben) nur dann zulässig, wenn sie keine finanziellen Auswirkungen auf die Landeskasse haben (im Fachjargon: absoluter Finanzvorbehalt). Die Jamaika-Koalition will diesen absoluten Finanzvorbehalt nun fallen lassen - und Folgekosten bis zu 7,6 Millionen Euro (beziehungsweise 0,2 Prozent des Landeshaushalts) erlauben. Ein Volksbegehren gegen die Grundschulschließungen wäre allerdings auch an dieser Hürde gescheitert. Denn nach Angaben des damaligen Bildungsministers Jürgen Schreier (CDU) hätte dies mit jährlich 17,5 Millionen Euro zu Buche geschlagen. Die SPD fordert dagegen eine Obergrenze für die Folgekosten von Volksbegehren und -entscheiden von 19 Millionen Euro (0,5 Prozent des Haushalts).Die SPD-Landtagsabgeordnete Anke Rehlinger kritisiert, dass die Landesregierung die maximalen Folgekosten von 7,6 Millionen Euro nach den bisherigen Plänen auf einen Zeitraum von vier Jahren strecken will. Das heiße im Klartext: Die Folgekosten von Volksbegehren und -entscheiden dürften jährlich 1,9 Millionen Euro nicht übersteigen. jos

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