VdK Saar fordert Landesmittel Streit um Entlastung der Altenheimbewohner

Saarbrücken · Der VdK Saar will Altenheimbewohner um 500 Euro monatlich entlasten. Doch die Landesregierung sieht darin einen zu kurzen Sprung.

 Eine Pflegekraft misst bei einer Altenheimbewohnerin den Blutdruck. Blutdruck hat auch VdK-Chef Armin Lang, wenn er an die hohen Eigenanteile der Heimbewohner an den Unterbringungskosten denkt.

Eine Pflegekraft misst bei einer Altenheimbewohnerin den Blutdruck. Blutdruck hat auch VdK-Chef Armin Lang, wenn er an die hohen Eigenanteile der Heimbewohner an den Unterbringungskosten denkt.

Foto: picture alliance / dpa/Angelika Warmuth

Seit 2004 werden saarländische Altenheimbewohner bei den Unterbringungskosten besonders kräftig zur Kasse gebeten. „Fast ein Fünftel des Eigenanteils von durchschnittlich  2365 Euro, den die Altenheimbewohner monatlich bezahlen müssen, entfällt auf die Investitionskosten von 504 Euro“, sagte am Dienstag der Chef des 45 000 Mitglieder starken VdK Saarland, Armin Lang. Er bezog sich dabei auf Basisdaten des Verbands der Ersatzkassen. Die 11 000 Bewohner in den 164 Heimen im Saarland würden damit jährlich 66 Millionen Euro an die Träger und Betreiber der Heime berappen, die damit Pflegebäder, Küchen und Büros renovierten, Mobiliar anschafften oder Gartenanlagen umgestalteten. Deshalb fordere der VdK Saar die CDU/SPD-Landesregierung auf, die pflegebedürftigen Heimbewohner bei den Investitionskosten zu entlasten und diese zu übernehmen. Denn der hohe Eigenanteil an den Kosten für den Altenheimplatz sei ein „Armutsrisiko“, betonte Lang. „Durch die hohe Belastung werden viele Menschen im Alter in die Sozialhilfe gedrängt. Genau das sollte die Pflegeversicherung eigentlich verhindern“, erklärte der VdK-Chef.

Ein Drittel der 11 000 Heimbewohner sei inzwischen ein Sozialfall und auf die Hilfe der Landkreise angewiesen. Das 25-jährige Jubiläum der Pflegeversicherung in diesem Jahr sei Anlass genug für das Land, die Heimbewohner zu entlasten, betonte VdK-Geschäftsführer Peter Springborn.

Zudem sei das Land ohnehin für die leistungsfähige Versorgungsstruktur der Heime zuständig, betonte Lang. Das sei im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das Land habe sich aus dieser Verantwortung verabschiedet, sagte Springborn. Mit Schreiben an die Landesregierung und an den Landtag hoffe der VdK, dort ein neues Gesetz anzustoßen, das die Heimbewohner entlaste. Zudem hoffe der VdK auf Unterstützung des Landkreistages und der Kommunen bei seinem Vorstoß, hieß es. Warum der VdK und der Landkreistag 2003 nicht gegen das Auslaufen der Zuschüsse des Landes an die Heimbewohner geklagt hätten, wusste Lang nicht zu beantworten. „Jedes Ding hat seine Zeit. Jetzt ist die Zeit“, sagte Lang.

Thorsten Minas von der Geschäftsstelle des Landkreistages sagte der SZ, dass der Landkreistag jede Maßnahme unterstütze, die die Heimbewohner von Kosten entlaste. Der Landkreistag unterstütze daher auch den Vorstoß des VdK. Als „ehrenwert, aber zu kurz gesprungen“ qualifizierte dagegen Sozialstaatssekretär Stephan Kolling (CDU) den VdK-Vorstoß ab. Bei den hohen Eigenanteilen, die die Heimbewohner an die Heimbetreiber zu entrichten hätten, spielten die Investitionskosten nur eine untergeordnete Rolle, sagte Kolling der SZ. Deshalb würden Länder und Bund derzeit an einem großen Entlastungspaket für die Heimbewohner arbeiten. „Ich gehe davon aus, dass das bis Jahresende fertig ist“, sagte Kolling. Denn die Pflegekosten würden weiter ansteigen. Die Beschäftigten müssten mehr Verdienst erhalten, um den Job attraktiv zu gestalten. „Pflege muss bezahlbar bleiben“, betonte der Staatssekretär.

Zudem wunderte sich Kolling über den Paradigmenwechsel des VdK-Chefs Lang. Lang habe 2004 noch als SPD-Abgeordneter im Saar-Landtag das Pflegegesetz freudig begrüßt, in dem das Ende der Investitionskostenzuschüsse des Landes für die Pflegeheimbewohner festgelegt worden sei, erklärte Kolling. Dafür habe das Land die Kosten für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen von den Kreisen übernommen, die auf nunmehr 400 Millionen Euro jährlich angestiegen sei. Die Kreise müssten nur noch die Kosten für die Kurzzeit- und Tagespflege übernehmen, nicht für die ambulanten Pflegeleistungen. „Es ist daher nicht sachgerecht, wenn das Land die Investitionskosten der Heimbewohner tragen soll“, sagte der Christdemokrat aus St. Wendel.

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