Reform des Unterhaltsvorschusses Sozialministerium weist Kritik zurück

Saarbrücken · Der saarländische Sozialstaatssekretär Stephan Kolling (CDU) hat die Kritik des Landkreistages zurückgewiesen, wonach das Sozialministerium den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken nicht einen Kostenausgleich im Rahmen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zahlt (wir berichteten). „Es ist unstreitig, dass durch die geplanten Verbesserungen im Unterhaltsvorschuss, namentlich die Aufhebung der Altersobergrenze und die Streichung der maximalen Bezugsdauer, es zu personellen und finanziellem Mehraufwand der Kommunen kommen wird“, so Kolling. Auch ergebe sich aus dem Grundsatz der Konnexität („Wer bestellt, bezahlt“) eine Verpflichtung des Landes zur Übernahme der Mehrkosten oder zu einem pauschalen Ausgleich. Hinsichtlich der Kostenfolge müssten aber Entlastungen bei den Kommunen den Mehraufwendungen entgegengestellt werden.

Das Sozialministerium habe daher eine Evaluation vorgeschlagen, um die Auswirkungen auf die Kostenfolge im Saarland genau zu ermitteln. „Wir werden den Kommunen den Anteil zukommen lassen, den sie als tatsächliche Mehrkosten zu tragen haben“, erklärte Kolling. Die Aufregung der Landkreise sei umsonst. So wie „seit langem geplant“ und mit dem Landkreistag besprochen, werde das Sozialministerium am 28. August mit den Landräten darüber beraten, teilte Kolling mit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort