Wohnraum Sozial schwache Einheimische sollen in Flüchtlingswohnungen

Saarbrücken · Der Innenminister drängt darauf, leerstehende Wohnungen zu nutzen. Ein Konflikt mit den Bürgermeistern über Mietausfälle ist nun beigelegt.

 Symbolfoto

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Foto: dpa/Jens Büttner

Die von den saarländischen Kommunen im Zuge der Flüchtlingskrise 2015/16 angemieteten oder gekauften Wohnungen sollen verstärkt von einkommensschwachen einheimischen Menschen genutzt werden. Das teilte Innenminister Klaus Bouillon (CDU) nach einem Treffen mit der Spitze des Saarländischen Städte- und Gemeindetages mit. Laut Bouillon gibt es derzeit 370 leerstehende Wohnungen im Land, 1000 Saarländer könnten dort kostengünstig untergebracht werden, so der Minister.

„Wir können das so nicht akzeptieren, vor allem vor dem Hintergrund, dass der saarländische Wohnungsmarkt sehr eng ist und sich 120 dieser Objekte im Eigentum der Kommunen befinden und mit einigen Millionen Euro an Steuergeldern saniert wurden“, so Bouillon. Die einheimische Bevölkerung dürfe im Vergleich zu Flüchtlingen nicht benachteiligt werden, daher sei es wichtiger denn je, dass diese Wohnungen an Einheimische vermietet würden. „Wir haben die Kommunen mit vielen Millionen Euro unterstützt, deshalb kann ich eine Benachteiligung unserer Bevölkerung nicht akzeptieren. Ich gehe davon aus, dass nach dem Gespräch mit dem Städte- und Gemeindetag die Aktivitäten der Kommunen, die bisher nicht vermietet haben, deutlich steigen.“ Dazu sollten die Kommunen ihre Leerstände veröffentlichen. Auch würden die Landkreise in Zukunft über die Leerstände informiert, damit dort Sozialhilfeempfänger wohnen könnten.

Das Treffen mit dem Städtetags-Präsidenten Jürgen Fried (SPD) und seinem Stellvertreter Klaus Lorig (CDU) war anberaumt worden, nachdem die Kommunen einen Wortbruch des Innenministeriums beklagt hatten. Es ging um die Frage der auf zehn Jahre zugesagten Mietausfallgarantien. Nun ist klar: Das Land wird den Kommunen den Mietausfall weiterhin erstatten. Allerdings gibt es eine entscheidende Einschränkung: Das Land erstattet die Mietkosten für eine leerstehende Wohnung künftig nur dann, wenn die Kommune nachweisen kann, dass sie sich um eine Vermietung bemüht hat. „Im Vergleich zu dem Stand von vor 14 Tagen, dass überhaupt keine Anträge mehr bewilligt worden wären, ist dies ein gutes Ergebnis“, sagte Fried. Als Beispiel für Wohnungen, bei denen künftig die Mietausfallgarantie greifen könnte, nannte Fried ein für Flüchtlinge gedachtes Gebäude in seiner Heimatstadt Neunkirchen mit 60 Einzelzimmern, in dem sich je fünf Zimmer eine Dusche teilen. „Die kriegen Sie so einfach nicht vermietet“, so Fried.

 Innenminister Klaus Bouillon

Innenminister Klaus Bouillon

Foto: dpa/Harald Tittel

Doch was passiert, wenn in Zukunft alle Wohnungen vermietet sind und die nächste Flüchtlingswelle kommt? Diese Frage stellt sich auch mancher Bürgermeister, der mit der Vermietung leerstehender Wohnungen aus diesem Grund vorsichtig war. Bouillon sagt, in einem solchen Fall seien die Kommunen gesetzlich verpflichtet, die Menschen unterzubringen – „und nicht der Innenminister“. Das heißt: Auf das Land können sich die Kommunen das nächste Mal wohl nicht mehr verlassen.

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