Sondernutzung muss genehmigt werden

Blieskastel. Die Blieskasteler Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen genehmigungspflichtig ist. So müssen zum Beispiel Außenbestuhlungen an Gaststätten, das Aufstellen von Warenauslagen und Warenständern oder das Aufstellen und Anbringen von Werbeanlagen (Schilder, Aufsteller und Ähnliches) beantragt und genehmigt werden

Blieskastel. Die Blieskasteler Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen genehmigungspflichtig ist. So müssen zum Beispiel Außenbestuhlungen an Gaststätten, das Aufstellen von Warenauslagen und Warenständern oder das Aufstellen und Anbringen von Werbeanlagen (Schilder, Aufsteller und Ähnliches) beantragt und genehmigt werden. Wie die Stadt weiter mitteilt, werde eine Sondernutzungserlaubnis nur auf Antrag und widerruflich erteilt. Erst nach Eingang der Erlaubnis könne die öffentliche Straßenfläche durch die Antragsteller in Anspruch genommen werden. Diese Genehmigung sei nicht Formsache oder gar Willkür, "sondern eine Entscheidung, die ganz wesentlich auch auf verkehrsrechtliche Erfordernisse und feuerpolizeiliche Belange und damit auf die Sicherheit der Bürger abgestimmt ist". In den nächsten Tagen würden Rathaus-Mitarbeiter die Situation vor Ort und besonders in der Innenstadt bewerten. Bürgermeisterin Faber-Wegener bitte um Verständnis für diese Maßnahme und um Unterstützung durch Anwohner und Gewerbetreibende. red

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