Sind Gebührenbescheide rechtswidrig?

Sulzbach. Bernd Schlachter, der Vorsitzende der Freien Wähler in Sulzbach, hat sich zum Fachmann in Sachen Abwassergebühren entwickelt. Seit 2002 prozessieren die Freien Wähler (FW) in Sulzbach gegen die Abwassergebühren des Entwässerungsbetriebes der Stadt. Die Gebühren seien falsch kalkuliert, behauptet Bernd Schlachter

Sulzbach. Bernd Schlachter, der Vorsitzende der Freien Wähler in Sulzbach, hat sich zum Fachmann in Sachen Abwassergebühren entwickelt. Seit 2002 prozessieren die Freien Wähler (FW) in Sulzbach gegen die Abwassergebühren des Entwässerungsbetriebes der Stadt. Die Gebühren seien falsch kalkuliert, behauptet Bernd Schlachter. In der Kalkulation seien unberechtigte Kosten enthalten, die Gebührenbescheide zu hoch, sagt er. Mittlerweile hat er mehr als 2000 Stunden für das, wie er sagt, "Gebührenchaos" des Entwässerungsbetriebes geopfert. Der Streit ging bis vor das Oberverwaltungsgericht. Heute um 9 Uhr wollen die Richter ihre Entscheidung bekannt geben.

Schlachter: "Wir sind überzeugt, dass das Oberverwaltungsgericht wie schon das Verwaltungsgericht die Gebührenbescheide für rechtswidrig erklären wird." "Immerhin", so sagt Schlachter, "haben wir 20 Gründe für die Rechtswidrigkeit aufgeführt."

Der ganze Streit begann mit der Erhöhung der Abwassergebühren durch die Stadt beziehungsweise den Entwässerungsbetrieb 2002. Beim Niederschlagswasser stiegen die Gebühren um 22,5 Prozent. "Das bedeutet für eine Familie eine jährliche Mehrbelastung zwischen 50 und 100 Euro", rechnet Schlachter vor. Gemeinsam mit zwei Kollegen von den Freien Wählern, Norbert Eiden und Hermann Kreis, legte Schlachter schließlich Widerspruch gegen die Gebührenbescheide aus dem Jahr 2003 ein. Im ersten Schritt bei der Stadt. Diese wies ihn jedoch ab.

Kein Grund für das Trio, die Flinte ins Korn zu werfen. Die Freien Wähler gingen weiter. Die Sache kam vor den Rechtsausschuss des ehemaligen Stadtverbandes Saarbrücken, heute Regionalverband. Auch dort wurde der Widerspruch abgelehnt. Damit fanden sich die Freien Wähler nicht ab. Die Sache landete vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis. Und das gab den drei Freien Wählern im März 2008 Recht. In dem Urteil heißt es wörtlich: "Die angefochtenen Abwassergebührenbescheide sind rechtswidrig."

Unter anderem schrieben die Richter, dass die Gebührenkalkulation Kostenansätze aufweise, die nicht in die Kalkulation hätten aufgenommen werden dürfen. Das Urteil wurde aber nicht rechtskräftig, da die Stadt Sulzbach beim Oberverwaltungsgericht Berufung einlegte. Heute ist nun der Tag der Entscheidung. ll

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