SFL: Baumfällungen vor Mitlosheim sind legal

Losheim. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) sowie der Saarforst-Landesbetrieb (SFL) haben die Kritik des Naturschutzbundes (Nabu) an den umfangreichen Baumfällungen zwischen Losheim und Mitlosheim zurückgewiesen. Dort finden zurzeit Sanierungsarbeiten am Straßenbelag der L157 statt, die sich auch auf einen Randstreifen seitlich der eigentlichen Straße ausdehnen

Losheim. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) sowie der Saarforst-Landesbetrieb (SFL) haben die Kritik des Naturschutzbundes (Nabu) an den umfangreichen Baumfällungen zwischen Losheim und Mitlosheim zurückgewiesen. Dort finden zurzeit Sanierungsarbeiten am Straßenbelag der L157 statt, die sich auch auf einen Randstreifen seitlich der eigentlichen Straße ausdehnen. In diesem Bereich hatte es gleichzeitig in größerem Umfang Gehölzrodungen und Baumfällungen gegeben.

Der Kreisvorsitzende des Naturschutzverbandes, Karl-Rudi Reiter, hatte in diesem Zusammenhang von einem "Naturfrevel" gesprochen (SZ vom 30. Oktober) und kritisiert, dass der Verband nicht über diesen Eingriff in Natur und Landschaft informiert gewesen sei. Reiter hatte die Baumfällungen in Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten gebracht und in der Nicht-Einbindung des Nabu einen Verstoß gegen das saarländische Naturschutzgesetz gesehen.

Allerdings haben die Baumfällungen mit der Straßensanierung offenbar nichts zu tun, und sie bedürfen auch keines Genehmigungsverfahrens unter Einbindung der Naturschutzverbände. Dies stellt der Landesbetrieb für Straßenbau auf SZ-Anfrage klar. LfS-Sprecher Klaus Kosok: "Nach unserer Kenntnis handelt es sich um eine forstwirtschaftlich notwendige Maßnahme, die der Saarforst-Landesbetrieb im Auftrag der Gehöferschaft Losheim am See durchgeführt hat."

Der Forstbetrieb habe die Arbeiten während der Straßenbauarbeiten erledigt, weil so die bestehende Verkehrssicherung der Straßenbaustelle mitgenutzt werden konnte. Die Arbeiten des LfS an der L157 beschränkten sich ausschließlich auf die Sanierung der Straßendecke sowie die Stabilisierung des Straßenbanketts, also des Randstreifens. "In diesem Zusammenhang war es zudem notwendig, eine vorhandene Telekommunikationsleitung tiefer zu legen und zugleich geboten, die vorhandene Baustelle zur Verlegung eines Leerrohres für künftige Verkabelungen zu nutzen", erläuterte Kosok. Solche Sanierungs- und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Straßenzügen benötigen laut dem Behördensprecher kein naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren und keine Beteiligung der Naturschutzverbände.

Der Saarforst-Landesbetrieb bestätigt die Darstellung des LfS: Bei den Rodungs- und Fällarbeiten nahe der Straße handelt es sich um eine forstwirtschaftliche Maßnahme, die der Landesbetrieb im Auftrag der Losheimer Gehöferschaft erledigt hat. SFL-Sprecher Volker Wild: "Östlich des gesamten genannten Straßenverlaufes erstreckt sich auf einer Länge von 800 Metern ein etwa 82-jähriger Fichtenbestand, der der Gehöferschaft Losheim gehört und somit nach Waldgesetz Privatwald darstellt." Es sei jetzt notwendig gewesen, "zur Förderung der Naturverjüngung einen Teil des Altholzvorrates zu ernten". Dazu seien Altfichten mit deutlich erkennbaren oder mutmaßlichen Fäuleschäden beseitigt worden.

Die beschriebenen forstlichen Betriebsarbeiten sind laut dem SFL-Sprecher "im Rahmen des Waldgesetzes legal, stellen somit keinen Eingriffstatbestand dar und bedürfen keinerlei Genehmigung durch Dritte". Den Umfang der erforderlichen Fällungen haben aber wohl auch die Verantwortlichen so nicht erwartet: Rund 200 Altfichten seien gefällt worden, erklärte der zuständige Revierförster Frank Thielmann: "Der hohe Grad an Stammfäule hat uns alle überrascht."

 Die Rodungen sind dem Nabu ein Dorn im Auge. Fotos: owa

Die Rodungen sind dem Nabu ein Dorn im Auge. Fotos: owa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort