Sextelefonat wird für Püttlinger teuer

Püttlingen. Eine dreiste Telefonrechnung erreichte Hermann K. (Name geändert) aus Püttlingen am 9. November. Er sollte 90 Euro für ein Gespräch von 53 Sekunden bezahlen. Natürlich hat K. keine "normale" Nummer angerufen, doch der Betrag, der sich nach einem Mahnschreiben schon auf 190 Euro summiert hat, steht im Kontrast zum angepriesenen Preis. Also weigerte er sich zu zahlen

Püttlingen. Eine dreiste Telefonrechnung erreichte Hermann K. (Name geändert) aus Püttlingen am 9. November. Er sollte 90 Euro für ein Gespräch von 53 Sekunden bezahlen. Natürlich hat K. keine "normale" Nummer angerufen, doch der Betrag, der sich nach einem Mahnschreiben schon auf 190 Euro summiert hat, steht im Kontrast zum angepriesenen Preis. Also weigerte er sich zu zahlen. "Ich bin ehrlich", sagt K., "ich habe im Fernsehen eine Werbung für eine Sex-Hotline gesehen. Einen Euro für 15 Minuten hieß es, und ich war so blöd, da anzurufen." Ein Gespräch kam nie zustande. K. hörte nach einigen Sekunden ein Klicken - also legte er auf. Zu seiner Überraschung belegte die Rechnung, dass K. in Madrid angerufen hatte. Sein Anwalt, Stephan Hettmann von der Püttlinger Kanzlei Roth, Hettmann und Kollegen vermutet, dass das Gespräch versteckt ins Ausland weitergeleitet wurde. Im Mahnschreiben der Firma "Pepper United" heißt es: "Trotz mehrmaliger Mahnung/Zahlungsaufforderung haben Sie für die von Ihrem Telefonanschluss in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistung von Roxborough Management Inc. keine Zahlung geleistet. Das werden wir nicht weiter hinnehmen. Pepper United s.r.o. (Spolonos s ruením obmedzeným; slowakische Rechtsform der GmbH) wurde mit dem Factoring beauftragt." Was bedeutet: "Pepper United" soll die Schulden eintreiben. Sogar telefonisch wurde K. unter Druck gesetzt, ihm wurde mit Schufa-Eintrag und rechtlichen Schritten gedroht. Doch er ließ sich nicht einschüchtern. Stephan Hettmann: "Die Leistung steht in keinem Verhältnis zum verlangten Betrag. Rechtlich sind solche Forderungen nicht durchsetzbar. Sollte man verunsichert sein, kann man sich an die Verbraucherzentrale, oder - mit Rechtsschutz - an den Anwalt wenden." Auch könnten solche Firmen kein Geld eintreiben, ohne zuvor ein Urteil bei Gericht einzuholen, "doch meist wissen solche Firmen, dass ihre Forderung nicht durchsetzbar ist. In der Regel kann man die Rechnungen und Briefe ignorieren." "Nur wenn Post vom Landgericht, Amtsgericht oder der Staatsanwaltschaft kommt, sollte man reagieren, da diese oft mit Fristen verbunden ist", sagt Hettmann. Sonst könne man wenig tun, da die Unternehmen im Ausland sitzen. Strafanzeige zu stellen bringe nichts, die Kosten zahle man meist am Ende selbst. Inzwischen erhielt Hermann K. übrigens auch Post von einem Münchner Inkassounternehmen. Es ist nun mit dem "Fall" betraut - der Betrag ist auf 263,33 Euro gestiegen .

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